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    Die Regeln
    1. Sie verkaufen Bienenvölker? Wer Bienen hält, muss das vor Beginn dem zuständigen Veterinäramt anzeigen. Werden Völker an einen anderen Standort gebracht, braucht es ein Gesundheitszeugnis des Amtstierarztes (frei von Amerikanischer Faulbrut), höchstens neun Monate alt.
    2. Bei Honig in Gläsern gelten die Kennzeichnungsregeln der Honigverordnung: Verkehrsbezeichnung, Ursprungsland, Name und Anschrift des Imkers, Mindesthaltbarkeit und Füllmenge.
    3. Eine Anzeige pro Angebot, mit Preis oder „VB“. Unklare, doppelte Anzeigen oder reine Verweise auf einen Shop werden nicht veröffentlicht.
    4. Jede Anzeige wird vor der Veröffentlichung gelesen und läuft nach 60 Tagen ab. Mit dem Link, den Sie beim Aufgeben erhalten, können Sie sie vorher löschen.