Imker im Schutzanzug zieht ein Rähmchen aus der Beute

Imker werden: Kurs, Anmeldung beim Veterinäramt, Kosten und das erste Bienenjahr

Imker werden in Deutschland: Neuimkerkurs im Verein, Anzeige beim Veterinäramt, Tierseuchenkasse, Steuern bis 30 Völker, Kosten 2026 und das erste Bienenjahr.

Um in Deutschland Imker zu werden, brauchen Sie weder Prüfung noch Genehmigung. Sie müssen Ihre Bienen spätestens bei Beginn der Haltung beim Veterinäramt anzeigen, mit Völkerzahl und Standort, und je nach Bundesland zusätzlich bei der Tierseuchenkasse melden. Den Umgang mit Bienen lernen Sie am besten in einem Neuimkerkurs Ihres örtlichen Imkervereins, der ein ganzes Bienenjahr begleitet. Für den Start mit zwei Völkern in Zanderbeuten rechnen Sie 2026 mit etwa 900 bis 1.300 Euro, Schleuder und Honigzubehör nicht eingerechnet.

Dieser Leitfaden folgt der Reihenfolge, in der ein Imkereieinstieg tatsächlich abläuft: lernen, Völkerzahl und Beutensystem festlegen, anmelden, Kosten planen, das erste Jahr ohne Völkerverluste überstehen. Die rechtlichen Angaben entsprechen dem Stand Oktober 2026.

Wie lernt man Imkern in Deutschland?

Imkern lernt man am Volk, nicht am Schreibtisch. Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) weist zudem darauf hin, dass das EU-Tiergesundheitsrecht, die Verordnung (EU) 2016/429, von jedem Tierhalter Kenntnisse in Tiergesundheit, Tierseuchen und guter Haltungspraxis verlangt, nachweisbar etwa über Schulungen. Ein formaler Sachkundenachweis ist das nicht, aber ein klares Signal: Ohne Ausbildung sollte niemand Bienen halten.

Der Neuimkerkurs im Imkerverein

In Deutschland gibt es nach Angaben des Deutschen Imkerbunds (D.I.B.) rund 143.000 Imkerinnen und Imker. Der D.I.B. hatte 2024 137.223 Mitglieder, organisiert in Landesverbänden und örtlichen Imkervereinen. Diese Vereine sind heute die wichtigste Anlaufstelle für Einsteiger. Das LAVES Institut für Bienenkunde in Celle etwa hat 2024 entschieden, keine Einsteigerkurse mehr anzubieten und sich auf die Schulung von Multiplikatoren zu konzentrieren; die Anfängerausbildung liegt damit in Niedersachsen weitgehend bei den Vereinen.

Ein guter Neuimkerkurs beginnt im Winter mit Theorie und begleitet dann die Völker des Vereins-Lehrbienenstands von März oder April bis zur Einfütterung im Spätsommer. In dieser Zeit sollten Sie lernen:

  1. Ein Volk durchsehen: Rauch dosiert geben, Beute öffnen, Waben ziehen, ohne Bienen zu quetschen.
  2. Eine Wabe lesen: Eier, offene und verdeckelte Brut, Pollen, Futterkranz, Drohnenbrut, Weiselzellen. Was Sie dabei sehen, lernen Sie im Kurs an echten Völkern.
  3. Schwarmstimmung erkennen und mit Ableger oder Kunstschwarm darauf reagieren.
  4. Varroa diagnostizieren: Gemülldiagnose mit Windel, Drohnenrahmen schneiden, Behandlung mit zugelassenen Tierarzneimitteln.
  5. Honigraum geben, ernten, schleudern und das Volk anschließend auffüttern.

Wie viel ein Kurs kostet, hängt stark vom Träger ab. Vereinskurse verlangen meist eine Kursgebühr und die Vereinsmitgliedschaft. Fragen Sie konkret nach, was enthalten ist und ob der Verein Schleuder und Geräte verleiht. Melden Sie sich im Herbst an: Viele Kurse sind schon zum Jahreswechsel ausgebucht.

Imkerpate und Fachliteratur

Viele Vereine vermitteln Imkerpaten, also erfahrene Mitglieder, die Sie in Ihrer ersten Saison an den eigenen Völkern begleiten. Das ist mindestens so wertvoll wie der Kurs, denn Schwarmtrieb, Weisellosigkeit oder Räuberei kommen nicht dann, wenn Kurstermin ist. Dazu kommen ein Grundlagenbuch und eine Fachzeitschrift, deren Abo laut LWG etwa 50 Euro im Jahr kostet.

Beruflicher Weg: Tierwirt Fachrichtung Imkerei

Wer die Imkerei zum Beruf machen will, kann den anerkannten Ausbildungsberuf Tierwirt oder Tierwirtin in der Fachrichtung Imkerei erlernen. Die Ausbildung dauert drei Jahre und kann bei Abitur oder abgeschlossener anderer Berufsausbildung um bis zu zwölf Monate verkürzt werden. Darauf baut die Meisterprüfung auf. Für Hobbyimker, die wachsen wollen, bietet das LAVES in Celle 2026 den fünftägigen Kurs „Vom Hobby zur Nebenerwerbsimkerei” für 300 Euro an, Voraussetzung sind mindestens drei Jahre Imkererfahrung.

Welche Pflichten haben Sie als Imker?

Die Pflichten ergeben sich aus Bundesrecht, vor allem der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) und dem Tierarzneimittelrecht, ergänzt um Landesrecht für die Tierseuchenkassen. Deshalb unterscheiden sich die Details je nach Bundesland und oft auch je nach Kreis.

Anzeige beim Veterinäramt ab dem ersten Volk

Nach § 1a BienSeuchV hat, wer Bienen halten will, dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen, mit Anzahl der Völker und Standort. Zuständig ist das Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem die Bienen stehen. Die Behörde erfasst Sie in einem Register und vergibt eine zwölfstellige Registernummer, die sich aus dem Gemeindeschlüssel und einer vierstelligen Betriebsnummer zusammensetzt. Die Pflicht gilt für Hobby- und Erwerbsimker gleichermaßen.

Einige Länder verlangen mehr: In Bayern brauchen Sie laut LWG für die Erstmeldung eine landwirtschaftliche Betriebsnummer, die Sie beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragen. Wie die Anmeldung praktisch abläuft und welche Formulare es gibt, beschreibt unser Beitrag Bienen anmelden.

Tierseuchenkasse: je nach Bundesland verschieden

Die Tierseuchenkassen sind Landeseinrichtungen, und ihre Regeln für Bienen unterscheiden sich deutlich:

Bundesland Meldung an die Tierseuchenkasse Beitrag
Nordrhein-Westfalen bis 31. Januar, maßgeblich ist die höchste Völkerzahl, die im Beitragsjahr gehalten werden soll Bienen beitragsfrei
Baden-Württemberg seit 2026 Pflicht für alle Bienenhalter, Stichtag 1. Mai nach Beitragssatzung, seit 1. Januar 2026 geändert
Hessen (Beispiel Darmstadt-Dieburg) Pflicht; entfällt, wenn der Imkerverein die Völker meldet nach Satzung der Tierseuchenkasse Hessen

In Nordrhein-Westfalen müssen Halter ab zehn Völkern außerdem jede Überschreitung der gemeldeten Zahl um mehr als zehn Prozent unverzüglich nachmelden. In Baden-Württemberg ist die Meldung Voraussetzung für Leistungen im Seuchenfall, und zu niedrige Angaben können Entschädigungen kürzen. Fragen Sie in anderen Ländern Ihren Verein oder das Veterinäramt.

Meldepflichtige Bienenseuchen

Nach der Tierseuchenmeldeverordnung, die seit dem 11. März 2026 gilt, sind die Amerikanische Faulbrut, der Kleine Beutenkäfer, die Tropilaelaps-Milbe und die Varroose meldepflichtig. Schon der Verdacht muss dem Veterinäramt gemeldet werden. Bei bestätigter Faulbrut richtet das Veterinäramt einen Sperrbezirk ein, in dem keine Völker zu- oder abwandern dürfen. Bei der Varroose, der eigentlichen Gefahr für Ihre Völker (siehe unten), handhaben die Länder die Meldung unterschiedlich; Niedersachsen etwa verzichtet auf Meldungen der Imker. Fragen Sie Ihr Veterinäramt.

Wandern und Verbringen von Völkern

Nach § 5 BienSeuchV müssen Sie für Völker, die „an einen anderen Ort verbracht werden”, der für den neuen Standort zuständigen Behörde unverzüglich nach dem Eintreffen eine Bescheinigung des Amtstierarztes vom Herkunftsort vorlegen. Sie bestätigt, dass die Bienen frei von Amerikanischer Faulbrut befunden wurden und der Herkunftsort in keinem Faulbrut-Sperrbezirk liegt. Die Bescheinigung darf nicht vor dem 1. September des Vorjahres ausgestellt und nicht älter als neun Monate sein. Nach § 5 Abs. 3 kann die Behörde Ausnahmen zulassen, und davon machen die Kreise unterschiedlich Gebrauch:

  • Der Bodenseekreis verlangt bei Verbringung innerhalb des Kreises kein Zeugnis, empfiehlt es aber; der neue Standort und die Völkerzahl sind dem Veterinäramt trotzdem zu melden. Die Untersuchung macht ein Bienensachverständiger (BSV), und das Zeugnis gilt immer für alle Völker eines Standes, auch wenn nur einige wandern.
  • Der Landkreis Darmstadt-Dieburg verlangt ein Gesundheitszeugnis bei jedem Standortwechsel, Verkauf oder Verschenken von Völkern.
  • Die LWG beschreibt für Bayern die Seuchenfreiheitsbescheinigung für Verbringungen in einen anderen Landkreis.
  • Am Wanderstand gehören laut Bodenseekreis Name, Anschrift und Völkerzahl wetterfest und gut sichtbar an den Stand, dazu eine Kopie des Zeugnisses.

Fragen Sie vor jedem Umzug Ihrer Völker beim Veterinäramt nach, was in Ihrem Kreis gilt.

Für Käufer heißt das: Bestehen Sie beim Kauf von Völkern oder Ablegern auf einem gültigen Gesundheitszeugnis des Herkunftsstandes.

Bestandsbuch für Tierarzneimittel

Bienen sind Lebensmittel liefernde Tiere. Nach Artikel 108 der EU-Tierarzneimittelverordnung 2019/6 und der Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung führen Sie über jede Anwendung ein Bestandsbuch, auch bei frei verkäuflichen Ameisen- oder Oxalsäurepräparaten. Das Infoblatt der Stadt Kassel nennt die Pflichtangaben:

  • Zahl und Kennzeichnung der behandelten Völker und Standort,
  • Handelsname des Mittels, Name und Anschrift der Bezugsquelle mit Kaufbeleg,
  • Datum, Dauer und Menge der Anwendung,
  • Wartezeit in Tagen, auch wenn sie null beträgt,
  • Name der Person, die behandelt hat.

Bestandsbuch und Belege bewahren Sie fünf Jahre auf. Technische Säuren aus dem Chemikalienhandel sind nicht zulässig: Das Präparat muss eine Zulassungsnummer und den Hinweis „für Tiere” oder „für Honigbienen” tragen.

Wie viele Bienenvölker für den Anfang?

Unsere Empfehlung: zwei Völker im ersten Jahr, höchstens drei.

  • Ein Volk lässt Sie allein, wenn die Königin verloren geht. Sie haben weder eine Brutwabe zum Nachziehen noch einen Vergleich.
  • Zwei Völker erlauben, eine schwächere Einheit mit einer verdeckelten Brutwabe zu stärken oder einem weisellosen Volk eine Wabe mit Eiern zu geben.
  • Drei Völker rechnet auch die LWG in ihrer Startkalkulation. Das ist gut machbar, wenn Sie bereits ein Kursjahr hinter sich haben.

Halten Sie außerdem einen Ablegerkasten oder eine leere Beute bereit. Er nimmt im Mai einen Schwarm oder einen Ableger zur Schwarmverhinderung auf. Wachsen Sie ab dem zweiten Jahr lieber über eigene Ableger als über Zukäufe. Bis 25 Völker bleiben Sie außerdem bei der Unfallversicherung beitragsfrei (siehe unten).

Welches Beutensystem?

In Deutschland arbeiten die meisten Imker mit Magazinbeuten im Zander- oder Deutsch-Normalmaß. Die Zanderwabe misst 420 × 220 mm, das Deutsch Normalmaß 370 × 223 mm. Daneben sind Dadant, Langstroth und regionale Systeme verbreitet, in Bayern etwa das Erlanger Magazin und die Hohenheimer Einfachbeute. Wichtiger als das „beste” System ist, dass Sie das Maß Ihres Vereins und Ihres Paten wählen: Dann bekommen Sie Ableger, Waben und Hilfe in passender Größe. Ein weit verbreitetes System erleichtert laut LWG auch Ersatzkäufe und das spätere Wachsen.

Für Einsteiger empfiehlt sich eine Zanderbeute mit zwei Bruträumen und Flachzargen oder vollen Zargen als Honigraum. Details zu Maßen, Wabenzahl und Betriebsweise finden Sie in unserem Beitrag zur Zanderbeute, alle Alternativen im Vergleich der Beutensysteme. Mischen Sie keine Rähmchenmaße an einem Stand.

Welche Bienen?

In Deutschland dominiert die Carnica, daneben die Buckfast-Biene. Die heimische Dunkle Biene wird nur in wenigen Erhaltungsprojekten gezüchtet. Kaufen Sie bei einem Züchter in Ihrer Region, dessen Betrieb Sie anschauen können, und fragen Sie nach Sanftmut, Schwarmträgheit und Varroatoleranz der Herkunft. Achten Sie auf die Belegstellen in Ihrer Nähe: Im Schutzbereich einer anerkannten Belegstelle dürfen nach Landesrecht nur Bienen der dortigen Zuchtlinie gehalten werden, in Bayern ist ein Verstoß bußgeldbewehrt.

Ein Schwarm ist kostenlos, aber Gesundheitsstatus und Alter der Königin sind unbekannt. Für den ersten Start ist ein Ableger vom Züchter oder aus dem Verein die sicherere Wahl.

Was kostet der Einstieg in die Imkerei?

Startkosten für Hobbyimker

Eine nachvollziehbare amtliche Kalkulation stammt vom Fachzentrum Bienen der LWG in Veitshöchheim. Sie rechnet für drei Völker so:

Posten (LWG-Kalkulation, 3 Völker) Betrag
3 Magazinbeuten je 120 €, Zusatzzargen, Blechdeckel, 120 Rähmchen, Absperrgitter, Ablegerböden 735 €
3 Völker oder Ableger je 150 € 450 €
Stockmeißel, Smoker, Besen, Königinnenfang und Zeichenset, Schleier, Handschuhe 133 €
Zwischensumme Bienenhaltung 1.318 €
Honiggewinnung (Entdeckelung, 4-Waben-Schleuder, Siebe, Eimer, Abfüllkanne, 120 Gläser) 970 €
Wachs- und Rähmchenarbeit (Dampfwachsschmelzer, Lötgerät, Draht, 6 kg Mittelwände) 532 €
Varroabehandlung (Verdunster, Säuren, Schutzbrille, Atemschutz) 97 €
Futter im ersten Jahr 60 €

Jedes weitere Volk mit Ausstattung schlägt laut LWG mit rund 300 Euro zu Buche. Für 2026 liegen Händlerpreise für einen Carnica-Ableger auf fünf Zanderwaben bei etwa 165 Euro je Stück bei Abnahme von bis zu vier Ablegern, mit Gesundheitszeugnis. Bei Imkern aus dem Verein ist ein Ableger oft günstiger.

Daraus ergibt sich unsere Schätzung für einen realistischen Start mit zwei Völkern: rund 900 bis 1.300 Euro für Beuten, Völker, Werkzeug, Schutzkleidung, Futter und Varroamittel. Die Honiggewinnung von knapp 1.000 Euro können Sie aufschieben. Im ersten Jahr ernten Sie von einem Ableger selten mehr als ein paar Kilogramm, und viele Vereine verleihen Schleuder und Entdeckelungsgeschirr. Die LWG rät, selten genutzte Geräte zu leihen, dabei aber auf die Übertragung von Bienenkrankheiten zu achten, und über Sammelbestellungen günstiger einzukaufen. Eine ausführliche Einkaufsliste finden Sie in unserem Beitrag zur Imkerausrüstung für Anfänger.

Laufende Kosten pro Jahr

Jährliche Ausgabe Größenordnung für zwei Völker
Vereinsbeitrag, oft mit Haftpflicht- und Völkerversicherung 15 bis 60 € laut LWG
Versicherungspaket der Vereine, falls nicht im Beitrag 5 bis 15 € laut LWG
Varroamittel (Ameisensäure, Oxalsäure) 20 bis 40 € (unsere Schätzung)
Winterfutter (Sirup oder Zucker, rund 15 bis 20 kg je Volk) 40 bis 80 € (unsere Schätzung)
Mittelwände zur Wabenerneuerung 20 bis 40 € (unsere Schätzung)
Fachzeitschrift etwa 50 € laut LWG

Bayern fördert neue Geräte für die Honig- und Wachsgewinnung, etwa Schleuder, Entdeckelungsgeschirr, Wachsschmelzer oder Säureverdunster, mit bis zu 40 Prozent der Nettokosten. Die Mindestinvestition beträgt 700 Euro netto, Beuten, Schutzkleidung und Smoker sind ausgeschlossen. Anträge für das Förderjahr 2027 laufen vom 1. Oktober 2026 bis 15. April 2027 über iBALIS; Voraussetzung ist die landwirtschaftliche Betriebsnummer.

Was kann man ernten?

Der D.I.B. gibt eine durchschnittliche Ernte von 20 bis 30 kg Honig je Volk und Jahr an. Die Jahresumfrage des Fachzentrums Bienen und Imkerei in Mayen ergab für 2025 sogar 38,6 kg je Volk aus Früh- und Sommertracht, den höchsten Wert seit 2012. Die Zahlen schwanken stark nach Jahr und Region. Ein Ableger, den Sie im Mai bekommen, liefert im ersten Jahr meist keinen oder nur wenig Honig. Das Ziel im ersten Jahr ist ein starkes, gesundes Volk im Winter, nicht volle Gläser.

Ihr erstes Bienenjahr Monat für Monat

Der Kalender gilt für einen Start mit Ableger in tieferen Lagen Mittel- und Süddeutschlands. Im Oberrheingraben beginnt die Saison früher, in der Norddeutschen Tiefebene und in den Mittelgebirgen ein bis drei Wochen später. Unser Imkerkalender beschreibt jeden Abschnitt ausführlich für die folgenden Jahre.

Zeitraum Was zu tun ist
Oktober bis Februar (vor dem Start) Kurs buchen, Verein und Paten suchen, Ableger beim Züchter bestellen, Standort klären, Beuten und Rähmchen besorgen und Mittelwände einlöten
März Kursbeginn am Lehrbienenstand, Beutenständer aufbauen, Anzeige beim Veterinäramt vorbereiten
April bis Mai Ableger übernehmen, Gesundheitszeugnis prüfen, Anzeige beim Veterinäramt spätestens jetzt, Meldung an die Tierseuchenkasse, bei Bedarf mit Zuckerlösung füttern, nach Bedarf Mittelwände geben
Mai bis Juni Durchsicht alle sieben bis neun Tage, Schwarmzellen kontrollieren, Drohnenrahmen schneiden, zweiten Brutraum aufsetzen, wenn der erste dicht besetzt ist
Juli Nach der Linden- oder Waldtracht gegebenenfalls ernten, Gemülldiagnose, spätestens Ende Juli mit der Sommerbehandlung beginnen
August Ameisensäurebehandlung abschließen, Fluglöcher einengen gegen Räuberei, auffüttern
September bis Oktober Futtervorrat durch Wiegen oder Abschätzen prüfen, Milbenfall weiter kontrollieren, Mäusegitter anbringen
November bis Dezember Restentmilbung mit Oxalsäure im brutfreien Zustand, Bestandsbuch nachtragen
Januar bis Februar Ruhe, Kontrolle von außen, Deckel und Gewicht prüfen, Bilanz ziehen

Die Trachten in Deutschland

Die Tracht bestimmt, wann Ihre Völker stark sein müssen. Typisch ist folgende Abfolge: Salweide und Hasel im März liefern den ersten Pollen, Obstblüte und Löwenzahn im April, Raps von Ende April bis Mai. Im Juni folgen die Linde und, etwa in Brandenburg und am Oberrhein, die Robinie; in Waldgebieten wie Schwarzwald oder Bayerischem Wald kann ab Juni eine Waldtracht mit Honigtau einsetzen. In der Lüneburger Heide und anderen Heidegebieten blüht ab August die Besenheide. In ausgeräumten Ackerlandschaften dagegen endet die Tracht oft schon mit der Rapsblüte, danach droht im Sommer Futtermangel.

Warum Anfängervölker im ersten Jahr eingehen

  1. Varroa: Hauptursache für Winterverluste. Die Mayener Jahresumfrage ergab für den Winter 2024/25 Verluste von rund 20 Prozent, deutlich über dem langjährigen Mittel. Das Fachzentrum führt Verluste in der Regel auf hohe Varroabelastung zurück und warnt, dass viele Imker ihren Milbenbefall unterschätzen.
  2. Futtermangel: Ein Ableger, der im ersten Jahr Waben ausbaut, verbraucht viel Futter. Ein leichtes Volk im September überlebt den Winter ohne Auffütterung nicht.
  3. Unbemerkte Weisellosigkeit: Finden Sie bei zwei Durchsichten keine Eier und keine junge Brut, ist das Volk vermutlich weisellos. Dann hilft die Wabe mit Eiern aus dem zweiten Volk.
  4. Räuberei und Asiatische Hornisse: Im Spätsommer Fluglöcher einengen, kein Futter und keine Waben offen am Stand stehen lassen. Die Asiatische Hornisse breitet sich vor allem im Westen und Südwesten aus. Das Fachzentrum in Mayen hält die Folgen steigender Nestdichten noch für offen, beobachtet aber, dass zuerst geschwächte Völker zum Opfer fallen.

Wie bekämpfen Sie die Varroamilbe richtig?

Gegen Varroa destructor sind in Deutschland Tierarzneimittel mit Ameisensäure, Oxalsäure, Milchsäure, Thymol, Flumethrin und Amitraz zugelassen. Die LWG-Liste vom Juni 2024 zeigt, dass die meisten Säure- und Thymolpräparate frei verkäuflich sind, etwa Ameisensäure 60 % ad us. vet. oder Oxalsäuredihydrat-Lösung 3,5 % ad us. vet.; Flumethrin-Streifen gibt es in der Apotheke, Amitraz-Präparate nur auf tierärztliche Verschreibung. Die aktuelle Zulassungslage prüfen Sie im Arzneimittelportal PharmNet.Bund. Verwenden Sie Mittel ausschließlich so, wie in der Gebrauchsinformation beschrieben.

Das Varroakonzept der Landesanstalt für Bienenkunde in Hohenheim, das sich in ähnlicher Form in allen Bieneninstituten findet, gliedert das Jahr so:

  • Frühjahr: verdeckelte Drohnenbrut ausschneiden, zwei bis drei Drohnenwaben je Volk; Ableger bilden.
  • Sommer: Gemülldiagnose über möglichst drei Tage. Ab etwa 5 Milben natürlichem Totenfall pro Tag zeitnah mit Ameisensäure 60 % behandeln, ab 10 Milben pro Tag sofort. Erste Behandlung nach Trachtende, spätestens Ende Juli, bei 20 bis 30 °C, nach dem Auffüttern oft eine zweite.
  • Herbst: Bei 2 bis 3 Milben pro Tag erneut mit einem zugelassenen Mittel behandeln.
  • Winter: Oxalsäure im brutfreien Zustand, bevorzugt unter 5 °C, etwa 21 Tage nach der ersten Frostperiode in jede besetzte Wabengasse träufeln.

Alles Weitere, auch zu Dosierungen je Beutengröße, steht in unserem Beitrag zur Varroa-Behandlung.

Darf man Honig verkaufen, und welche Regeln gelten?

Ja, und das ist der Normalfall für Hobbyimker. Gewinnung und Verkauf von selbst erzeugtem Honig gelten laut LWG als landwirtschaftliche Tätigkeit und erfordern keine Gewerbeanmeldung. Erst wer in größerem Umfang verarbeitete Produkte handelt, braucht ein Gewerbe.

Lebensmittelrecht und Registrierung

Sobald Sie Honig an Dritte abgeben, auch nur im Bekanntenkreis, sind Sie Lebensmittelunternehmer, betont die Lebensmittelaufsicht Neumünster. Sie müssen Hygieneregeln einhalten, Ihren Honig auf Qualität prüfen und Chargen rückverfolgbar dokumentieren. Ob Sie sich zusätzlich bei der Lebensmittelüberwachung registrieren müssen, handhaben die Kreise unterschiedlich: Neumünster weist darauf hin, dass die Hygieneverordnung (EG) 852/2004 nicht für Primärerzeuger gilt, die kleine Mengen direkt an Verbraucher abgeben, das Veterinäramt Darmstadt-Dieburg verlangt dagegen eine Meldung, wenn Sie Honig direkt verkaufen. Fragen Sie bei Ihrem Veterinäramt nach.

Die Pflichtangaben auf dem Glas

Nach Honigverordnung und Lebensmittelinformations-Verordnung trägt das Glas laut Merkblatt Neumünster:

  1. die Bezeichnung, zum Beispiel „Honig”, „Blütenhonig” oder „Waldhonig”;
  2. die Nettofüllmenge, bei über 200 bis 1.000 g mindestens 4 mm hoch, im selben Sichtfeld wie die Bezeichnung;
  3. Name und vollständige Postanschrift des Imkers, eine Webadresse genügt nicht;
  4. das Ursprungsland, zum Beispiel „Deutschland”;
  5. das Mindesthaltbarkeitsdatum mit Tag, Monat, Jahr;
  6. eine Losnummer, die entfallen kann, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum mit Tag und Monat angegeben ist.

Das Merkblatt nennt zusätzlich einen Lagerhinweis wie „trocken, dunkel und vor Wärme geschützt lagern” und rät von gesundheitsbezogenen Werbeaussagen ab. Seit dem 14. Juni 2026 gilt die geänderte Honigverordnung, mit der Deutschland die Richtlinie (EU) 2024/1438 umsetzt: Bei Mischungen aus mehreren Ländern müssen alle Ursprungsländer in absteigender Reihenfolge mit Prozentanteil im Hauptsichtfeld stehen. Für Ihren eigenen Honig aus Deutschland ändert sich nichts.

Das D.I.B.-Glas

Viele Vereinsimker verkaufen im Einheitsglas des Deutschen Imkerbunds mit Gewährverschluss „Echter Deutscher Honig”. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem Verein des D.I.B., und die Warenzeichensatzung setzt strengere Werte als die Honigverordnung: höchstens 18 % Wassergehalt, bei Heidehonig 21,4 %, und höchstens 15 mg/kg HMF. Glas, Deckel, Etikett und Deckeleinlage dürfen nur gemeinsam verwendet werden. Bei Verstößen drohen Auflagen und der Entzug der Warenzeichen.

Steuern und Sozialversicherung

Einkommensteuer: Gewinne aus der Imkerei gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Die LWG fasst die Praxis so zusammen:

Völkerzahl Steuerliche Behandlung laut LWG
bis 30 gilt als Liebhaberei, steuerlich unberücksichtigt
31 bis 70 pauschale Gewinnermittlung möglich
ab 71 Einnahmen und Ausgaben sind nachzuweisen

Die Grenzen stammen aus Anlage 1a zum Einkommensteuergesetz: Bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) wird die Imkerei als Sondernutzung erst ab 31 Völkern mit einem Gewinn von 1.000 Euro angesetzt, über 70 Völkern ist § 13a ausgeschlossen. Den Haken übersieht man leicht: § 13a gilt nur, wenn im Betrieb am 15. Mai Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung selbst bewirtschaftet werden. Reine Imker ohne Acker- oder Grünland können die Pauschale nicht nutzen; das hatte der Bundesfinanzhof schon 2011 entschieden (IV B 57/10). Wer ohne Fläche mit Gewinnabsicht Honig verkauft, ermittelt den Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung. Klären Sie mit dem Finanzamt, ob Ihre Imkerei als Liebhaberei gilt, bevor Sie wachsen.

Umsatzsteuer: Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG bleiben Sie umsatzsteuerfrei, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Diese Grenzen gelten seit 2025.

Unfallversicherung: Zuständig ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Nach § 4 Abs. 2 SGB VII gilt eine Imkerei mit nicht mehr als 25 Völkern als nicht gewerbsmäßig und ist damit versicherungsfrei. Die LWG nennt die Beitragspflicht daher ab 26 Völkern, bei Betrieben, die bereits bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft veranlagt sind, ab dem ersten Volk. Versicherungs- und beitragspflichtig in der Landwirtschaftlichen Alterskasse und Krankenkasse werden Imker laut SVLFG erst ab 100 Bienenvölkern.

Wo dürfen Bienen stehen?

In Bayern gibt es laut LWG keine festen gesetzlichen Abstände zu Nachbarn, und auch die anderen Länder kennen keine allgemeine Abstandsregel für Bienen. Maßgeblich ist das Nachbarrecht des BGB: Probleme entstehen erst bei wesentlichen Beeinträchtigungen, die nicht ortsüblich sind. Sie haften für Schäden durch Ihre Bienen, deshalb ist die Haftpflicht über den Verein wichtig. Stimmen Sie den Standort immer mit dem Grundstückseigentümer ab, und denken Sie an das Baurecht: Ein Bienenhaus im Außenbereich braucht nach LWG eine Baugenehmigung.

Praktisch bewährt haben sich Standorte mit Morgensonne, Windschutz, Wasser in der Nähe und einer Flugbahn, die nicht über Terrassen, Spielplätze oder Gehwege führt. Fragen Sie Ihren Paten nach bewährten Plätzen in Ihrer Gegend.

Ihr Fahrplan zum Imker

  1. Herbst: Neuimkerkurs im örtlichen Imkerverein buchen, Paten suchen, Mitglied werden.
  2. Winter: Beutensystem des Vereins wählen, meist Zander oder Deutsch Normalmaß, und zwei Ableger mit Gesundheitszeugnis beim Züchter bestellen.
  3. Vor dem ersten Volk: Anzeige beim Veterinäramt nach § 1a BienSeuchV, Meldung bei der Tierseuchenkasse nach den Regeln Ihres Bundeslands, in Bayern vorher landwirtschaftliche Betriebsnummer.
  4. Budget: etwa 900 bis 1.300 Euro für zwei Völker samt Ausrüstung, Honiggewinnung leihen statt kaufen.
  5. Saison: Varroa nach dem Konzept Ihres Bieneninstituts kontrollieren und behandeln, jede Anwendung ins Bestandsbuch.
  6. Honigverkauf: Etikett nach Honigverordnung, Lebensmittelhygiene, Registrierung nach Vorgabe Ihres Kreises.
  7. Grenzen im Blick: 25 Völker für die Unfallversicherung, 30 und 70 Völker für die Einkommensteuer, 100 Völker für Alters- und Krankenkasse.

Häufige Fragen

Braucht man eine Ausbildung oder Genehmigung, um Imker zu werden?

Nein. Für die Bienenhaltung in Deutschland braucht es weder Sachkundenachweis noch Genehmigung. Pflicht ist die Anzeige beim Veterinäramt spätestens bei Beginn der Bienenhaltung, mit Völkerzahl und Standort, nach § 1a der Bienenseuchen-Verordnung. Das EU-Tiergesundheitsrecht verlangt außerdem Grundkenntnisse in Tiergesundheit. Ein Neuimkerkurs im Imkerverein ist deshalb der übliche und sinnvolle Weg.

Wie viele Bienenvölker sollte ein Anfänger halten?

Starten Sie mit zwei, höchstens drei Völkern. Zwei Völker lassen sich vergleichen, und wird eines weisellos, hängen Sie ihm eine Wabe mit Eiern aus dem anderen ein, damit es eine neue Königin nachzieht. Halten Sie zusätzlich Material für einen Ableger bereit: In der Schwarmzeit von Mai bis Juni braucht man fast immer eine Zarge mehr als geplant.

Was kostet es, Imker zu werden?

Die Kalkulation des bayerischen Fachzentrums Bienen in Veitshöchheim kommt für drei Magazinbeuten mit Völkern, Schutzkleidung und Werkzeug auf rund 1.300 Euro, plus etwa 970 Euro für die komplette Honiggewinnung. Für zwei Völker rechnen Sie 2026 mit etwa 900 bis 1.300 Euro. Die Schleuder können Sie sich anfangs beim Verein leihen, das spart den größten Einzelposten.

Muss ich meine Bienen anmelden, auch wenn ich nur ein Volk habe?

Ja. Die Anzeigepflicht nach § 1a Bienenseuchen-Verordnung gilt ab dem ersten Volk, egal ob Hobby oder Erwerb. Sie melden sich beim Veterinäramt des Kreises, in dem die Bienen stehen, und erhalten eine zwölfstellige Registernummer. Je nach Bundesland kommt die Meldung an die Tierseuchenkasse hinzu, in Nordrhein-Westfalen bis 31. Januar, in Baden-Württemberg seit 2026 zum Stichtag 1. Mai.

Muss ich als Hobbyimker Steuern auf Honigverkäufe zahlen?

Imkerei zählt steuerlich zur Land- und Forstwirtschaft. Bis 30 Völker behandelt die Praxis sie laut Bayerischer Landesanstalt meist als Liebhaberei ohne Steuerfolgen. Die Pauschalierung nach § 13a EStG mit 1.000 Euro Gewinn für 31 bis 70 Völker setzt aber selbst bewirtschaftete landwirtschaftliche Fläche voraus. Reine Imker ohne Acker oder Grünland ermitteln den Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung. Klären Sie das mit dem Finanzamt.

Brauche ich eine Versicherung als Imker?

Sie haften für Schäden, die Ihre Bienen verursachen. Die Mitgliedschaft in einem Imkerverein des Deutschen Imkerbunds schließt in der Regel eine Haftpflichtversicherung ein, oft auch eine Bienenvölkerversicherung. Die landwirtschaftliche Unfallversicherung der SVLFG wird erst ab 26 Völkern beitragspflichtig, weil eine Imkerei mit höchstens 25 Völkern laut SGB VII als nicht gewerbsmäßig gilt.

Darf ich Bienen im Garten in einem Wohngebiet halten?

Grundsätzlich ja. Feste gesetzliche Mindestabstände zum Nachbarn gibt es nicht, maßgeblich ist das Nachbarrecht des BGB: Beeinträchtigungen müssen unwesentlich oder ortsüblich sein. Stellen Sie die Beuten so, dass die Flugbahn nicht über Terrasse oder Gehweg führt, eine Hecke oder ein Zaun hebt sie an. Sprechen Sie vorab mit den Nachbarn und, bei Pacht, mit dem Grundstückseigentümer.

Wann ist der beste Zeitpunkt, mit der Imkerei anzufangen?

Melden Sie sich im Herbst oder Winter für einen Neuimkerkurs an, denn die meisten Kurse beginnen zwischen Januar und März und folgen dem Bienenjahr bis in den Spätsommer. Bestellen Sie Ihre Völker oder Ableger ebenfalls im Winter beim Züchter. Wer ab Mai mit einem Ableger startet, hat genug Zeit, ihn bis zum Herbst zu einem überwinterungsfähigen Volk zu entwickeln.

Quellen

  1. Bienenseuchen-Verordnung, § 1a Anzeige und Registrierung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. Merkblatt Wanderung mit Bienenvölkern 2025, Landratsamt Bodenseekreis, Veterinäramt
  3. Rechtsgrundlagen für die Imkerei (Stand Juni 2024), Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Institut für Bienenkunde und Imkerei Veitshöchheim
  4. Was kostet mich der Start?, Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Fachzentrum Bienen
  5. Einkommensteuergesetz, § 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  6. Auch für Imker der richtige Schutz (Pressemitteilung, 10. April 2014), Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
  7. Merkblatt Förderung von Investitionen in der Bienenhaltung, Förderjahr 2027 (Stand 09/2026), Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
  8. Bekanntmachung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg zur Meldepflicht für Bienenhalter 2026, Tierseuchenkasse Baden-Württemberg, veröffentlicht durch die Gemeinde Großrinderfeld
  9. Tierseuchenbekämpfungsverordnung (TSBekVO) Nordrhein-Westfalen, Fassung 2026, Ministerium des Innern NRW, recht.nrw.de
  10. Merkblatt für Imker und Bienenhalter aus lebensmittelrechtlicher Sicht, Stadt Neumünster, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
  11. Merkblatt Bienenhaltung, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Veterinäramt
  12. Tierarzneimittel und Bestandsbuch: Infoblatt für Bienenhalter (Stand Februar 2025), Stadt Kassel, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
  13. Zugelassene Varroabehandlungsmittel (Stand Juni 2024), Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Institut für Bienenkunde und Imkerei
  14. Varroakonzept Baden-Württemberg (Stand November 2024), Landesanstalt für Bienenkunde, Universität Hohenheim
  15. Honigverordnung, Fassung ab 15. Juni 2026 (geändert durch V v. 25.11.2025, BGBl. 2025 I Nr. 289), Landesanstalt für Bienenkunde, Universität Hohenheim
  16. Zahlen und Fakten, Deutscher Imkerbund e. V.
  17. Honigkurs Teil 4: Vorgaben der Verbände, Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Fachzentrum Bienen
  18. Schulungen und Veranstaltungstermine 2026, LAVES Institut für Bienenkunde Celle
  19. Infobrief Bienen@Imkerei 29/2025: Jahresrückblick, DLR Westerwald-Osteifel, Fachzentrum Bienen und Imkerei Mayen
  20. Carnica-Bienenvolk Zander-Ableger 2026 (Preisangabe), Bienenzucht-Profi