Asiatische Hornisse (Vespa velutina)

Asiatische Hornisse: erkennen, melden, Nester entfernen lassen und Bienenvölker schützen

Asiatische Hornisse in Deutschland: Unterschied zur geschützten Hornisse, Rechtslage seit 2025, Meldeportale, Förderung der Nestentfernung, Fluglochschutz.

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) ist eine invasive Faltenwespe, die seit 2014 in Deutschland vorkommt und Honigbienen vor dem Flugloch jagt. Seit dem 24. März 2025 gilt sie bundesweit als „weit verbreitet“: Die Pflicht der Behörden, jedes Nest sofort zu beseitigen, ist entfallen. Für Imkerinnen und Imker heißt das: Sichtungen und Nester mit Foto beim Meldeportal Ihres Landes melden, Nester nur von geschulten Personen entfernen lassen, Völker ab August mit Fluglochschutz entlasten und auf Fallen verzichten. Wer zahlt und welche Förderung es gibt, unterscheidet sich stark von Land zu Land.

Wichtig vorweg: Die Asiatische Hornisse ist keine Tierseuche. Die Tierseuchenmeldeverordnung, die seit dem 11. März 2026 gilt, listet für Bienen die Amerikanische Faulbrut, den Kleinen Beutenkäfer, die Tropilaelaps-Milbe und die Varroose, nicht aber Vespa velutina. Zuständig ist nicht das Veterinäramt, sondern der Naturschutz. Welche Krankheiten Sie dem Veterinäramt melden müssen, steht im Beitrag zu Bienenkrankheiten.

Wie erkennt man die Asiatische Hornisse?

Die Asiatische Hornisse ist auf den ersten Blick dunkel, fast schwarz. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen beschreibt die Arbeiterinnen so:

  • Größe: 1,7 bis 2,4 cm, Königinnen etwa 3 cm.
  • Kopf und Brustabschnitt: schwarz.
  • Hinterleib: dunkel, mit einer schmalen gelben Binde und orangefarbenen Endsegmenten.
  • Beine: an den Enden gelb, daher der Name Gelbbeinige Hornisse.

Die heimische Europäische Hornisse (Vespa crabro) ist größer: Der NABU nennt für Arbeiterinnen 19 bis 32 mm gegenüber 17 bis 25 mm bei der Asiatischen, das Institut für Bienenkunde Celle bis 3,5 cm für die Königin der heimischen Art. Sie wirkt rotbraun und gelb, der Hinterleib ist kräftig gelb-schwarz gezeichnet, die Beine sind rotbraun. Ein praktisches Merkmal zusätzlich: Die heimische Hornisse fliegt auch in der Dämmerung und nachts Lichtquellen an, die Asiatische jagt tagsüber.

Die Nester unterscheiden

Auch am Nest lassen sich die Arten auseinanderhalten. Die Europäische Hornisse baut in Hohlräumen, etwa Baumhöhlen, Nistkästen oder Dachböden, und ihr Nest ist unten weit offen. Das Nest der Asiatischen Hornisse ist rundum geschlossen und hat ein kleines, seitliches Flugloch. Die Bieneninstitute beschreiben schon für das Embryonalnest einen Unterschied: Bei Vespa velutina verengt sich die Hülle rasch nach unten zu einem kleinen Eingang, und die Königin baut bald mehrere Hüllschichten. Bei der heimischen Hornisse ist die Hülle anfangs einschichtig. Die sicherste Bestimmung ist nach den Instituten aber die Königin selbst, die man beim Ein- oder Ausfliegen beobachtet.

Häufige Verwechslungen

Das HLNUG hat seit 2019 etwa 3.500 Meldungen aus Hessen erhalten; rund 75 Prozent waren tatsächlich Asiatische Hornissen. Der Rest waren meist Europäische Hornissen oder Doppelgänger. Das bayerische Aktionsplan-Papier nennt die Hornissenschwebfliege (Volucella zonaria) und die Riesenholzwespe (Urocerus gigas). Die Landesanstalt für Bienenkunde in Hohenheim berichtete im August 2026 zudem von zunehmend gemeldeten Nestern der Mittleren und der Sächsischen Wespe, die erst geprüft werden müssen.

Die Europäische Hornisse niemals töten

Die Europäische Hornisse steht in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung und ist damit besonders geschützt. Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihr Nest zu zerstören. Darauf weisen das LAVES in Celle, das HLNUG und das bayerische Aktionsplan-Papier ausdrücklich hin. Das HLNUG bittet, weder die heimische Hornisse noch andere hornissenähnliche Insekten zu töten.

Für Imker ist das mehr als eine Formalie. Die heimische Hornisse fängt zwar gelegentlich auch Bienen, ist aber Teil des heimischen Ökosystems und für gesunde Völker keine ernste Bedrohung. Jede Falle und jedes vorschnelle Ausräuchern eines Nestes trifft sie mit. Die Asiatische Hornisse dagegen fällt als nicht heimische Art nicht unter den allgemeinen Artenschutz, wie der NABU erläutert. Bayern hält im Aktionsplan fest, dass das Entfernen ihrer Nester keine Genehmigung braucht, weil es nicht gegen § 39 BNatSchG verstößt, sofern die Art vorher bestätigt wurde. Genau an dieser Bestätigung hängt alles.

Woher kommt die Asiatische Hornisse und wo ist sie heute verbreitet?

Von Waghäusel bis Brandenburg

Der erste Nachweis in Deutschland gelang 2014 in Waghäusel nördlich von Karlsruhe. Das erste bestätigte Nest fand man nach Angaben des Instituts für Bienenkunde Celle im November 2014 in Büchelberg in Rheinland-Pfalz. Danach breitete sich die Art vom Oberrhein nach Norden und Osten aus. In Hessen fand man 2022 neun Nester. Der NABU stuft sie heute als weit verbreitet in Baden-Württemberg, im Saarland, in Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen ein und schätzt, dass sie etwa ein Drittel Deutschlands besiedelt, bei einer Ausbreitung von rund 80 km pro Jahr. Einzelfunde gab es in Hamburg, Bremen und Berlin.

In Bayern wurde die Art 2022 in Unterfranken erstmals gefunden. 2023 meldete der Freistaat fünf Nester, 2024 waren es 18; die Schwerpunkte lagen im Juni 2025 in Unter- und Mittelfranken. In Brandenburg und Sachsen tauchte sie 2026 erstmals auf: Am 17. Juli 2026 wurde in Eisenhüttenstadt unter dem Dachvorsprung eines Bürogebäudes das erste Nest in Brandenburg gefunden, mit fortpflanzungsfähiger Königin; das Landesamt für Umwelt ließ es beseitigen. Am 9. August 2026 filmte ein Imker in Leipzig-Grünau das erste Tier in Sachsen an seinen Beuten, wie das LfULG mitteilte.

Aktuelle Zahlen

Land Nester (Jahr) Quelle
Hessen 150 (2023), 280 (2024), 488 (2025) HLNUG, bereinigt um Doppelmeldungen
Baden-Württemberg knapp 3.300 gemeldet (2025) Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Baden-Württemberg 1.775 gemeldet, davon 1.318 entfernt (Stand 19.08.2026) LAB Hohenheim
Bayern 5 (2023), 18 (2024) Aktionsplan Vespa velutina
Brandenburg erstes Nest (Juli 2026) Umweltministerium Brandenburg
Sachsen erstes Tier (August 2026) LfULG

In Baden-Württemberg lagen die meisten Nester 2026 im Ortenaukreis (389), im Landkreis Rastatt (155) und im Landkreis Lörrach (136), bei den Städten führte Karlsruhe mit 129 Nestern. Eine bundesweite Neststatistik gibt es nicht. Nach Auskunft der Bundesregierung vom Juli 2026 erfassen die Länder die Vorkommen; seit 2023 führen sie diese Daten in einer gemeinsamen Verbreitungskarte zusammen.

Rechtslage: Was bedeutet „weit verbreitet“ seit März 2025?

Unionsliste und Bundesnaturschutzgesetz

Vespa velutina steht seit dem 3. August 2016 auf der Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten nach der EU-Verordnung Nr. 1143/2014. In Deutschland wird die Verordnung über die §§ 40a bis 40f BNatSchG umgesetzt. Bis März 2025 galt die Art in Deutschland als neu auftretend: Nach Artikel 17 der Verordnung mussten die Behörden jedes gefundene Vorkommen sofort beseitigen, also jedes Nest. Das LAVES ordnete sie 2023 noch der Früherkennung zu, mit dem Ziel der vollständigen und dauerhaften Beseitigung.

Am 24. März 2025 teilte das Bundesumweltministerium der EU-Kommission mit, dass die Art in Deutschland weit verbreitet ist. Seitdem gelten Managementmaßnahmen nach Artikel 19 der Verordnung. Diese legen nach § 40e BNatSchG die für Naturschutz zuständigen Behörden fest, und das sind nach § 48a BNatSchG die Behörden der Länder. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) hat dazu ein Management- und Maßnahmenblatt mit Stand 25. März 2025 vorgelegt. Es ist eine fachliche Empfehlung, keine Rechtsvorschrift. Und es stellt klar: Nester zu entfernen, um gesundheitliche oder wirtschaftliche Schäden abzuwenden, ist keine Aufgabe der Naturschutzbehörden.

Was das praktisch heißt

  • Keine Beseitigungspflicht der Behörden mehr. Nach § 40a BNatSchG handeln die Behörden nach pflichtgemäßem Ermessen und im Einzelfall verhältnismäßig. Das HLNUG etwa wird nur noch tätig, wenn ein konkretes Naturschutzgut betroffen ist, zum Beispiel wertvolle Lebensräume oder seltene geschützte Arten.
  • Keine Pflicht für Eigentümer, Nester zu entfernen. Eigentümer müssen nach § 40a Abs. 2 und 3 behördliche Untersuchungen und Maßnahmen dulden, aber eine allgemeine Beseitigungspflicht für Privatleute gibt es nicht.
  • Gefahrenabwehr ist Sache der Ordnungsbehörden. Hängt ein Nest an einer Kita oder Schule, ist nach dem HLNUG das örtliche Ordnungsamt der Ansprechpartner.
  • Kein Bundesgeld. Die Bundesregierung erklärte im Juli 2026, für Managementmaßnahmen stünden keine Bundesmittel zur Verfügung. Zuständig sind die Länder.

Die Umstufung ist in der Imkerschaft umstritten. Der Deutsche Imkerbund kritisiert, er sei trotz wiederholter Bitte nicht an den Maßnahmenblättern beteiligt worden, der Imkerverband Rheinland-Pfalz hält die Umstufung für rechtswidrig. Einen verbindlichen nationalen Managementplan, wie ihn Frankreich 2025 per Gesetz beschlossen hat, gibt es in Deutschland nicht.

Wo melde ich eine Asiatische Hornisse?

Eine gesetzliche Meldepflicht für Bürger besteht nicht. Die Länder bitten trotzdem um Meldungen, weil sie daraus die Verbreitung ablesen und Nestsucher losschicken. Fast überall gilt: ohne Foto keine Bestätigung. Das HLNUG verwirft Meldungen ohne Bild.

Land Meldeweg
Baden-Württemberg Meldeplattform der LUBW, auch über die App „Meine Umwelt“; Prüfung durch die LAB Hohenheim
Bayern beewarned.de, betreut vom Institut für Bienenkunde und Imkerei der LWG Veitshöchheim
Hessen Meldeportal des HLNUG unter hlnug.de/hornissemelden
Nordrhein-Westfalen Neobiota-Portal des LANUK und/oder Untere Naturschutzbehörde
Brandenburg E-Mail mit Foto, Datum, Uhrzeit und Ort an [email protected], alternativ App „Meine Umwelt“
Sachsen Meldeportal für Arten des LfULG
übrige Länder Untere Naturschutzbehörde des Kreises; beewarned.de listet unter „Andere Bundesländer“ weitere Portale

Die LAB Hohenheim bat im August 2026 ausdrücklich, Sichtungen und Nester nur über die offiziellen Kanäle zu melden, und distanzierte sich von einer inoffiziellen Meldeplattform. Der Grund ist praktisch: In Baden-Württemberg bekommen nur offiziell gemeldete Nester eine Nest-ID, und an der hängt die Förderung; in Bayern ist es die Bestätigung über beewarned.de. Zusätzlich sammelt der NABU über NABU|naturgucker Hornissenbeobachtungen.

Schäden an Ihren Völkern sollten Sie ebenfalls melden. Die Institute in Kirchhain und Veitshöchheim wiesen 2025 auf einen Fragebogen des Fachzentrums Bienen und Imkerei in Mayen hin, über den Imker aus Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern auch eine Schadensbegutachtung vor Ort anfordern können. Die Bundesregierung räumte im Juli 2026 ein, dass es keine bundesweiten Daten zu Völkerverlusten gibt. Ohne Meldungen bleibt das so.

Wer entfernt das Nest und wer bezahlt?

Der Grundsatz: Wer beauftragt, zahlt

Seit der Umstufung tragen in der Regel Eigentümer oder Auftraggeber die Kosten. Das HLNUG schreibt für Hessen, dass für Nester auf Privatgrundstücken nicht die Naturschutzbehörden zuständig sind und die Betroffenen die Entfernung selbst beauftragen und bezahlen. In Baden-Württemberg finanziert die Naturschutzverwaltung seit Ende März 2025 nur noch Entfernungen, bei denen Schäden für die Biodiversität drohen. Was eine Entfernung kostet, hängt nach der Bundesregierung von Lage, Erreichbarkeit, Größe und Nesttyp ab; feste Preise gibt es nicht. Ein Sekundärnest in 20 m Höhe braucht Hubsteiger oder Teleskopstangen und ist entsprechend teurer als ein Primärnest am Carport.

Förderprogramme der Länder (Stand Oktober 2026)

  • Bayern: Seit dem 1. August 2025, rückwirkend für Maßnahmen ab 1. Juli 2025, fördert die Richtlinie zur Förderung der Bienenhaltung (BayMBl. 2025 Nr. 376) Imker und Imkervereine mit Sitz in Bayern mit bis zu 200 Euro je Primärnest und bis zu 360 Euro je Sekundärnest, höchstens 10.000 Euro pro Antragsteller und Jahr. Die Art muss über beewarned.de bestätigt sein, die Entfernung durch sachkundiges Personal zwischen 1. März und 30. November erfolgen, mit Fotos vor und nach der Entfernung. Die Regelung gilt für Maßnahmen bis 31. Dezember 2027.
  • Baden-Württemberg: Das Land zahlt über den Landesverband Badischer Imker eine Prämie an den Nestentferner. Nach der Landesanstalt für Bienenkunde waren es 2026 bis 31. August 60 Euro je Nest, seit 1. September 2026 sind es 200 Euro je Nest. Voraussetzung sind eine Meldung auf der LUBW-Plattform mit Nest-ID, keine zusätzliche Rechnung an den Auftraggeber, die dieser mit Unterschrift bestätigt, und ausschließlich zugelassene Methoden und Hilfsmittel. Gefördert wird nur eine begrenzte Zahl von Nestern.
  • Nordrhein-Westfalen: Das Förderkonzept vom 3. Mai 2026 zahlt 150 Euro je Primärnest und 300 Euro je Sekundärnest, außerdem Pauschalen von 250 Euro für Schutzanzüge mit Helm und Visier geschulter Imker und 2.000 Euro für Bekämpfungstechnik wie Absauggeräte. Antragsberechtigt sind nur die Landesverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sowie die NRW-Landesgruppe des Berufs- und Erwerbsimkerbundes; sie sammeln die Anträge ihrer Mitglieder und reichen sie bei der Landwirtschaftskammer ein, die die Förderung abwickelt. Die Entfernung muss der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet sein, ein Eintrag im Neobiota-Portal genügt.

Nicht selbst Hand anlegen

Sekundärnester gehören in die Hände von Profis. Das bayerische Aktionsplan-Papier empfiehlt dafür wegen der Absturzgefahr Schädlingsbekämpfer. Die Länder setzen auf geschulte Nestentferner: In Bayern schult das Institut in Veitshöchheim, 2024 erhielten dort rund 80 Personen ein Zertifikat; in Baden-Württemberg führt die LAB Hohenheim eine Liste geschulter Entferner; Nordrhein-Westfalen fördert die Schutzausrüstung geschulter Imker. Hohenheim behält sich vor, Entferner, die nicht zugelassene Biozide einsetzen, von seiner Liste zu streichen und die Förderung abzulehnen. Bevor Sie jemanden beauftragen, sollte die Art offiziell bestätigt sein: Wer versehentlich ein Nest der geschützten heimischen Hornisse zerstören lässt, riskiert ein Bußgeld.

Ein Embryonalnest, in dem nur die Königin sitzt, müssen Sie nicht sofort entfernen. Die Bieneninstitute raten im Infobrief 03/2025, solche Nester zu beobachten, weil andere Königinnen sie häufig übernehmen und dabei die Gründerin töten, was die Zahl der Nester von selbst verringert. Behörden seien aber meist dankbar, wenn Imker ein gemeldetes Embryonalnest selbst entfernen. Nester mit Arbeiterinnen sollten Fachleute übernehmen.

Der Jahreslauf der Asiatischen Hornisse

Zeitraum Was die Hornisse tut Was Imker tun
Februar bis März Überwinterte Königinnen werden an warmen Tagen aktiv. Beuten und Fluglochschutz vorbereiten, alte Neststandorte notieren.
ab Mitte März Embryonalnest, nur die Königin, tief und geschützt, etwa unter Dachvorsprüngen oder in Schuppen. Embryonalnester melden und beobachten.
ab Mitte Mai Primärnest mit ersten Arbeiterinnen, das Flugloch rückt zur Seite. Melden, Entfernung durch geschulte Personen.
Juli bis November Umzug in Sekundärnester hoch in Baumkronen, bis 25 m. Flugfeld beobachten, Fluglochschutz ab etwa August.
August bis Oktober Höchste Jagdintensität vor den Bienenständen. Völker stark halten, Sekundärnester suchen, melden und im September entfernen lassen.
Herbst Ein großes Nest bringt bis zu 500 Jungköniginnen hervor, die sich paaren und überwintern. Schäden dokumentieren und melden.

Die Zeitangaben für die Neststadien stammen aus dem Merkblatt der Landwirtschaftskammer NRW von 2026, die Höchstzahl der Königinnen und eine Dichte von bis zu 12 Nestern pro Quadratkilometer aus dem Infobrief 03/2025 der Bieneninstitute. Nach den Instituten in Kirchhain und Veitshöchheim sollen Sekundärnester im September gefunden und entfernt werden, bevor die Vermehrungsphase beginnt. Ein im Winter im kahlen Baum entdecktes Nest ist in der Regel verlassen, sollte aber trotzdem gemeldet werden: Es zeigt, wo im nächsten Frühjahr Königinnen zu erwarten sind. Wie sich diese Termine mit der Völkerführung decken, zeigt der Imkerkalender.

Wie schädlich ist die Asiatische Hornisse für Bienenvölker?

Jagd im Schwirrflug

Die Arbeiterinnen stehen im Schwirrflug vor dem Flugloch und greifen heimkehrende Sammlerinnen aus der Luft. Laut bayerischem Aktionsplan braucht ein Hornissenvolk pro Jahr etwa 11 kg Insekten; in städtischer Umgebung bestehen rund 38 Prozent der Beute aus Honigbienen, insgesamt wurden mehr als 1.400 Beutearten nachgewiesen. Der Aktionsplan verweist auf Erfahrungen aus Frankreich, nach denen schon etwa zehn Hornissen vor einer Beute deren Flugbetrieb zum Erliegen bringen können.

Flugstopp statt Bienenverlust

Der eigentliche Schaden ist weniger der einzelne gefangene Sammler als die Lähmung des Volkes: Die Bienen bleiben im Stock, tragen kaum noch Pollen und Nektar ein, und die Winterbienengeneration fällt schwächer aus. Französische Studien um Fabrice Requier haben diesen Flugstopp als wichtigen Mechanismus für Völkerverluste im Winter beschrieben. Die Institute in Kirchhain und Veitshöchheim erwarten Bienenverluste deshalb vor allem im Herbst, und zwar bei schwachen oder vorgeschädigten Völkern, deren Flugaktivität dann ohnehin gering ist, während der Druck der Hornissen am höchsten ist.

Daraus folgt der wichtigste indirekte Schutz: starke, gesunde Völker. Ein im August stark mit Varroa belastetes Volk verträgt zusätzlichen Stress kaum. Halten Sie die Sommerbehandlung konsequent ein, wie im Beitrag zur Varroa-Behandlung beschrieben, und achten Sie darauf, dass die Wintervorräte rechtzeitig eingelagert sind; das Wie steht unter Bienen füttern. Schwache Völker vereinigen Sie besser, bevor die Jagdsaison ihren Höhepunkt erreicht. Wer einen neuen Stand plant, achtet auf ein gut einsehbares Flugfeld, denn dort lassen sich jagende Hornissen am leichtesten zählen; mehr dazu unter Standort des Bienenstands.

Beobachten und dokumentieren

Wissenschaftlich abgesicherte Schadschwellen gibt es in Deutschland noch nicht. Die Institute in Kirchhain und Veitshöchheim empfehlen deshalb, im Flugfeld regelmäßig zu zählen, wie viele Hornissen höchstens gleichzeitig vor den Beuten stehen. Diese Aufzeichnungen helfen, Schäden der Hornisse zuzuordnen, und können nach dem Infobrief 19/2025 auch Versicherungsansprüche stützen. Zur Beobachtung eignet sich ein Dochttopf mit süßer, alkoholischer Mischung: Wespen und Hornissen unterbrechen daran die Jagd und lassen sich fotografieren und melden. Der Dochttopf fängt und ertränkt keine Tiere und fällt deshalb nach den Instituten nicht unter das Fallenverbot.

Fluglochschutz, Maulkorb und Elektroharfe

Maulkörbe und Volieren

Gitterkörbe vor dem Flugloch, im Fachjargon Maulkörbe oder Volieren, verhindern nicht, dass Hornissen vor dem Stand jagen. Sie halten sie aber auf Abstand, sodass die Bienen weiter ein- und ausfliegen. Die Bieneninstitute in Kirchhain und Veitshöchheim geben dazu folgende Werte an:

  • Einbau ab etwa August, wenn der Jagddruck steigt.
  • Maschenweite des Korbes etwa 10 bis 25 mm. Ziel ist, dass Hornissen die Bienen nicht im Flug greifen können und das Volk nicht aufhört zu fliegen.
  • Gegen Hornissen, die ins Volk eindringen, die Öffnungen am Flugloch kleiner als 5,6 mm machen: mit einem Rundstabgitter mit senkrechten Stäben vor dem Mäusekeil oder einem Absperrgitter im Bodenbrett.
  • Solche Gitter nur bei echter Gefahr und erst, wenn keine Drohnen mehr in den Völkern sind, weil Gitter auch die Bienen behindern.

Die Wirkung belegt eine französische Studie mit 22 Völkerpaaren: Der Maulkorb verringerte den Flugstopp drastisch, die Zahl der verlorenen Sammlerinnen dagegen nicht. In Modellrechnungen stieg die Überlebenswahrscheinlichkeit stark bedrohter Völker um bis zu 51 Prozent (Requier und Kollegen, Journal of Pest Science, 2020). Die Institute selbst bewerteten die Wirksamkeit 2025 noch als unklar, kündigten Versuche in Hohenheim an und rieten, Ergebnisse abzuwarten, solange keine Hornissen am eigenen Stand jagen. Seit 1. April 2026 läuft an der LAB Hohenheim die dritte Umfragerunde eines vom Bundeslandwirtschaftsministerium geförderten Projekts zu Schutzmaßnahmen, unter anderem zu Erfahrungen mit Fluglochvorrichtungen. In Bayern lassen sich Maulkörbe laut Aktionsplan schon jetzt über die bestehende Investitionsförderung für Imker mit bis zu 40 Prozent bezuschussen.

Elektroharfe

Die Elektroharfe ist ein Rahmen mit stromführenden senkrechten Drähten neben den Beuten. Bienen fliegen zwischen den Drähten hindurch, schwirrende Hornissen berühren sie und fallen in eine Auffangschale. Eine Studie aus Galicien (Rojas-Nossa und Kollegen, Pest Management Science, 2022) hat ihre Wirkung auf den Jagddruck und die Völkerentwicklung untersucht. In den hier ausgewerteten Infobriefen der Bieneninstitute und den Aktionsplänen der Länder kommt die Harfe nicht vor; deutsche Praxisdaten fehlen. Wer sie einsetzt, braucht eine Stromquelle, etwa Akku mit Solarmodul, muss sie regelmäßig warten und sollte die Auffangschale kontrollieren, denn auch andere Insekten können getroffen werden. Ob die Harfe als Falle gilt, deren Aufstellen laut Infobrief 19/2025 verboten ist, klären die ausgewerteten Merkblätter nicht; fragen Sie vorab Ihre Untere Naturschutzbehörde.

Fallen und Frühjahrsköniginnenfang: Warum die Institute abraten

Viele Imker würden gern im Frühjahr Königinnen abfangen, bevor sie Nester gründen. Die deutschen Bieneninstitute raten klar davon ab. Im gemeinsamen Infobrief 03/2025 von Mayen, Münster, Veitshöchheim, Kirchhain, Hohenheim und Hohen Neuendorf heißt es:

  • Kein spürbarer Effekt: Es gibt viel zu viele Königinnen, als dass Abfangen die Zahl der späteren Nester merklich senken könnte. Aus Südhessen wird von über 20 Jungköniginnen an einem einzigen Strauch berichtet.
  • Kontraproduktiv: Keine Falle ist vollständig selektiv. Fallen töten auch Königinnen heimischer sozialer Wespen. Deren Arbeiterinnen sind aber eine Ausweichbeute der Asiatischen Hornisse; mehr heimische Wespenvölker bedeuten weniger Druck auf die Honigbienen.
  • Rechtlich unzulässig: Fallenfang ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich verboten.

Im Infobrief 19/2025 vom 25. Juli 2025 formulierten die Institute in Kirchhain und Veitshöchheim noch schärfer: Das Aufstellen von Fallen jeglicher Art sei in Deutschland aktuell verboten und stehe unter Strafe. Auch Lebendfallen und als selektiv beworbene Modelle fingen zahlreiche heimische, auch streng geschützte Arten, und das Abfangen weniger Hornissen habe keinen bedeutsamen Einfluss auf die Völker. Einen Paragrafen nennen beide Infobriefe nicht. Ein ausdrückliches Fallenverbot für Vespa velutina steht auch nicht im Bundesnaturschutzgesetz. Verboten ist nach § 44, besonders geschützte Arten wie die Europäische Hornisse zu fangen oder zu töten; das ist eine Ordnungswidrigkeit, bei streng geschützten Arten unter Umständen eine Straftat. Praktisch läuft es auf dasselbe hinaus, weil keine Falle diesen Beifang verhindert. Das LAVES in Celle riet bereits 2023 von gekauften und selbst gebauten Lockfallen ab, der NABU warnt vor Apfelsaftfallen und Lichtfallen, die Wespen, Bienen und andere Insekten töten.

Eine Ausnahme sind koordinierte Programme unter Aufsicht der Behörden. Der bayerische Aktionsplan sieht vor, im zeitigen Frühjahr mit nicht tötenden Locktöpfen junge Königinnen zu erfassen, vor allem in der Nähe vorjähriger Neststandorte. Das ist behördlich koordiniertes Monitoring, keine Einladung, im Garten Fallen aufzuhängen.

Ist die Asiatische Hornisse für Menschen gefährlich?

Nach Auskunft der Bundesregierung vom Juli 2026 ist das Gift nicht giftiger als das einer Honigbiene, eine Meldepflicht für Stichereignisse gibt es nicht. Einzelne Tiere an Blüten oder Fallobst sind harmlos. Gefährlich wird es am Nest: Die Tiere verteidigen es energisch, nach dem NABU oft schon im Umkreis von etwa zwei Metern. Das LfULG in Sachsen rät zu mindestens fünf Metern Abstand, das HLNUG zu mehreren Metern, ohne nach den Tieren zu schlagen oder sie anzupusten. Allergiker sollten besonders vorsichtig sein. Nach mehreren Stichen sollte die betroffene Person beobachtet und im Zweifel ein Arzt aufgesucht werden; bei Atemnot oder Schwellungen im Mund- und Rachenraum wählen Sie den Notruf 112.

Für die Nestentfernung im Hochsommer und Herbst gilt deshalb dasselbe wie für jedes Wespennest in Kopfhöhe: Schutzanzug mit Visier, keine Leiter am Baum ohne Sicherung, im Zweifel Profis mit Hubsteiger.

Was Imker jetzt konkret tun sollten

  1. Erkennen lernen: Prägen Sie sich die Merkmale ein und schulen Sie Nachbarn. Jede verschonte Europäische Hornisse zählt. Wer gerade Imker werden will, sollte das Thema im Grundkurs ansprechen.
  2. Melden: Sichtungen und Nester mit Foto beim Portal Ihres Landes; Völkerschäden über die Bieneninstitute.
  3. Nestsuche im Verein organisieren: Der bayerische Aktionsplan setzt auf Suchteams in betroffenen Gebieten; in Unterfranken sucht seit 2024 ein Team ehrenamtlicher Imker nach Nestern.
  4. Förderung nutzen: In Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen nur mit offizieller Bestätigung und Nachweis; Fristen und Budgets beachten.
  5. Völker stark halten: Varroa im Sommer behandeln, Futter rechtzeitig einlagern, Schwächlinge vereinigen.
  6. Fluglochschutz ab August, wenn am eigenen Stand gejagt wird.
  7. Keine Fallen: weder im Frühjahr noch im Herbst, außer in einem behördlich koordinierten Programm.
  8. Beobachten und aufschreiben: maximale Zahl der Hornissen, Verhalten, Reaktion der Bienen, Volksstärke.

Häufige Fragen

Muss ich eine Asiatische Hornisse melden?

Eine gesetzliche Meldepflicht für Bürger gibt es nicht, und eine Tierseuche im Sinne der Tierseuchenmeldeverordnung ist die Hornisse auch nicht. Die Länder und der NABU bitten aber ausdrücklich darum, Einzeltiere und Nester mit Foto zu melden, etwa über die LUBW-Meldeplattform in Baden-Württemberg, hlnug.de/hornissemelden in Hessen, beewarned.de in Bayern oder das Neobiota-Portal in Nordrhein-Westfalen. In manchen Ländern ist die Meldung Voraussetzung für Fördergeld.

Wer bezahlt die Entfernung eines Nestes der Asiatischen Hornisse?

Grundsätzlich der Auftraggeber, meist der Grundstückseigentümer. Das HLNUG in Hessen sagt das ausdrücklich, Baden-Württemberg zahlt aus Naturschutzmitteln nur noch, wo Schäden für die Biodiversität drohen. Mehrere Länder fördern aber: Bayern zahlt Imkern bis zu 200 Euro je Primärnest und bis 360 Euro je Sekundärnest, Nordrhein-Westfalen 150 und 300 Euro, Baden-Württemberg seit September 2026 200 Euro je Nest.

Wie unterscheide ich die Asiatische von der Europäischen Hornisse?

Die Asiatische Hornisse ist dunkler und etwas kleiner: schwarzer Kopf und Brustabschnitt, dunkler Hinterleib mit einer schmalen gelben Binde und orangefarbenem Ende, Beine an den Enden gelb. Die heimische Hornisse ist größer, rotbraun und gelb, mit gelb-schwarz gestreiftem Hinterleib und rotbraunen Beinen. Ihr Nest ist unten offen, das der Asiatischen hat ein kleines seitliches Flugloch.

Darf ich eine Hornisse töten?

Die Europäische Hornisse Vespa crabro steht in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung und ist besonders geschützt. Sie zu töten oder ihr Nest zu zerstören ist verboten. Die Asiatische Hornisse ist nicht geschützt, doch Verwechslungen sind häufig. Nester sollten nur geschulte Personen entfernen, nachdem die Art bestätigt wurde. In Bayern ist die Bestätigung über beewarned.de Voraussetzung für die Förderung.

Darf ich Fallen für die Asiatische Hornisse aufstellen?

Nein, die Bieneninstitute raten klar ab. Nach ihrem Infobrief vom März 2025 ist Fallenfang nach dem Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich verboten, weil keine Falle vollständig selektiv ist und auch geschützte Arten wie die Europäische Hornisse mitgefangen werden. Ausnahmen sind behördlich koordinierte Programme wie in Bayern. Erlaubt bleibt der Dochttopf zur Beobachtung, der keine Tiere fängt.

Wann greift die Asiatische Hornisse Bienenvölker an?

Die Jagd vor den Fluglöchern beginnt im Sommer und erreicht im Spätsommer und Herbst ihren Höhepunkt, wenn die Sekundärnester am größten sind. Die Bieneninstitute erwarten Völkerverluste vor allem im Herbst. Fluglochschutz empfehlen sie ab etwa August. Besonders gefährdet sind schwache und durch Varroa vorgeschädigte Völker, weil Flugaktivität und Futtereintrag dann ohnehin zurückgehen.

Ist die Asiatische Hornisse für Menschen gefährlich?

Nach Auskunft der Bundesregierung ist ihr Gift nicht giftiger als das einer Honigbiene. Einzelne Tiere sind nicht angriffslustig. Gefährlich wird es am Nest, das die Tiere energisch verteidigen. Das sächsische Landesamt rät zu mindestens fünf Metern Abstand. Allergiker sollten besonders vorsichtig sein; nach mehreren Stichen oder Stichen im Mund- und Rachenraum ist ärztliche Hilfe angezeigt.

Wo kommt die Asiatische Hornisse in Deutschland vor?

Erstmals nachgewiesen wurde sie 2014 in Waghäusel bei Karlsruhe. Heute ist sie nach Angaben des NABU in Baden-Württemberg, im Saarland, in Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen weit verbreitet und besiedelt etwa ein Drittel Deutschlands. Bayern meldet Schwerpunkte in Unter- und Mittelfranken. Im Juli 2026 wurde das erste Nest in Brandenburg gefunden, im August 2026 das erste Tier in Sachsen.

Quellen

  1. Königinnen und Nester der Asiatischen Hornisse melden (Pressemitteilung vom 16. April 2026), Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
  2. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur Asiatischen Hornisse, Drucksache 21/6821 vom 1. Juli 2026, Deutscher Bundestag
  3. Bundesnaturschutzgesetz, § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  4. Bundesnaturschutzgesetz, § 40e Managementmaßnahmen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  5. Bundesartenschutzverordnung, Anlage 1 (besonders geschützte Arten, darunter Vespa crabro), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  6. Land unterstützt Nestentfernung von Asiatischer Hornisse (Pressemitteilung vom 10. November 2025), Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
  7. Newsletter Vespa velutina vom 19.08.2026, Landesanstalt für Bienenkunde, Universität Hohenheim
  8. Asiatische Hornisse (Vespa velutina) melden, Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG)
  9. Aktionsplan Vespa velutina, Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, via LWG Veitshöchheim
  10. Änderung der Richtlinie zur Förderung der Bienenhaltung über Landesmaßnahmen, BayMBl. 2025 Nr. 376, Bayerisches Ministerialblatt
  11. Nordrhein-Westfalen stärkt Schutz der Honigbienen: Neues Förderkonzept gegen die Asiatische Hornisse (3. Mai 2026), Land Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  12. Merkblatt Vespa velutina (05/2026), Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und LANUK NRW, via apis e.V.
  13. Bienen@Imkerei Infobrief 03/2025: Vespa velutina, Fachzentrum Bienen und Imkerei Mayen, LWK NRW, LWG Veitshöchheim, Bieneninstitut Kirchhain, LAB Hohenheim, LIB Hohen Neuendorf
  14. Bienen@Imkerei Infobrief 19/2025: Vespa velutina (R. Siede, R. Jäger), Bieneninstitut Kirchhain (LLH) und LWG Veitshöchheim, via apis e.V.
  15. Die Asiatische Hornisse in Deutschland, NABU
  16. Asiatische Hornisse jetzt auch in Norddeutschland nachgewiesen (Infobrief vom 28.07.2023), LAVES Institut für Bienenkunde Celle
  17. Asiatische Hornisse erstmals in Sachsen nachgewiesen (12. August 2026), Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
  18. Invasive Art: Erstes Nest der Asiatischen Hornisse in Brandenburg wird beseitigt (Presseinformation 156/2026 vom 23. Juli 2026), Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg (MLEUV)
  19. A biodiversity-friendly method to mitigate the invasive Asian hornet's impact on European honey bees (F. Requier et al., 2020), Journal of Pest Science, vol. 93, via Pestinfo
  20. Effectiveness of electric harps in reducing Vespa velutina predation pressure and consequences for honey bee colony development (S. V. Rojas-Nossa et al., 2022), Pest Management Science, Bd. 78, Nr. 12, S. 5142-5149