Bruträhmchen voller Bienen, aus der Beute gehoben

Bienenkrankheiten erkennen: Faulbrut, Sauerbrut, Kalkbrut, Nosema, Viren und was Imker melden müssen

Bienenkrankheiten in Deutschland: Amerikanische Faulbrut und Futterkranzprobe, Sauerbrut, Kalkbrut, Nosema, Viren, Vergiftungen und die Meldepflicht seit 2026.

Bienenkrankheiten lassen sich in drei Gruppen einteilen: Brutkrankheiten (Amerikanische Faulbrut, Sauerbrut, Kalkbrut, Sackbrut), Krankheiten der erwachsenen Biene (Nosemose, Viren wie die Chronische Paralyse, Tracheenmilbe) und Parasiten oder Schädlinge (Varroamilbe, Kleiner Beutenkäfer, Tropilaelaps). Meldepflichtig sind in Deutschland seit März 2026 die Amerikanische Faulbrut, der Kleine Beutenkäfer, die Tropilaelaps-Milbe und die Varroose. Schon der Verdacht ist unverzüglich dem Veterinäramt zu melden; bei Faulbrut verändern Sie danach am Stand nichts mehr. Wie die Meldung der überall verbreiteten Varroa gehandhabt wird, unterscheidet sich von Land zu Land. Alle anderen Krankheiten sind Sache der guten imkerlichen Praxis, mit Hilfe von Bieneninstitut, Bienensachverständigen und Imkerverein.

Die Varroamilbe ist der wichtigste Krankheitsfaktor überhaupt, weil sie die gefährlichsten Viren überträgt. Diagnose, Schadschwellen und zugelassene Mittel stehen in unserem Beitrag zur Varroa-Behandlung. Hier geht es um alle übrigen Krankheiten.

Wie erkennt man Bienenkrankheiten bei der Durchsicht?

Die meisten Krankheiten zeigen sich zuerst an der Brut. Ein gesundes Brutnest ist geschlossen: Die Zelldeckel sind gleichmäßig gefärbt und leicht gewölbt, offene Larven liegen perlweiß und glänzend in C-Form am Zellboden. Wie sich die Brut normal entwickelt, beschreibt unser Beitrag zur Entwicklung der Biene. Warnzeichen sind:

  • ein lückenhaftes Brutbild, bei dem leere Zellen, Eier, offene und verdeckelte Brut durcheinander liegen (unspezifisch, auch eine alte Königin kann das verursachen),
  • eingesunkene, dunkle oder durchlöcherte Zelldeckel,
  • gelbliche, braune, zerfließende oder vertrocknete Larven,
  • Mumien auf dem Bodenbrett oder am Flugloch,
  • ein ungewöhnlicher, fauliger oder säuerlicher Geruch.

Vor dem Flugloch sind zitternde, krabbelnde oder schwarz glänzende, haarlose Bienen, Bienen mit verkrüppelten Flügeln, Kotflecken und Haufen toter Bienen die wichtigsten Alarmsignale.

Die Diagnosetabelle

Die Tabelle stützt sich auf die Schulungsunterlage der LWG Veitshöchheim für Fachwarte und Bienensachverständige (Stand November 2022) und die Leitlinie des Bundes zur Amerikanischen Faulbrut. Sie ersetzt keine Laboruntersuchung.

Krankheit Erreger Typische Zeichen Rechtlicher Status Was tun
Amerikanische Faulbrut Bakterium Paenibacillus larvae, Sporenbildner lückiges Brutbild, eingesunkene, löchrige Deckel, kaffeebraune, fadenziehende Masse, festsitzender Schorf meldepflichtig, schon der Verdacht Veterinäramt, Stand nicht verändern
Sauerbrut (Europäische Faulbrut) Melissococcus plutonius und Begleitbakterien Larven sterben meist offen, verfärbt, keine Fäden, Schorf leicht lösbar, säuerlicher Geruch nicht meldepflichtig Probe untersuchen lassen, Kunstschwarm, Völker stärken
Kalkbrut Pilz Ascosphaera apis harte weiße bis grauschwarze Mumien, Waben „klappern” beim Schütteln nicht meldepflichtig Standort prüfen, Königin wechseln
Sackbrut Sackbrutvirus (SBV) Larve als flüssigkeitsgefüllter Sack, getrocknet schiffchenförmig nicht meldepflichtig stark befallene Waben einschmelzen
Nosemose Nosema apis, Nosema ceranae Kotflecken, aufgedunsene Hinterleiber, krabbelnde Bienen, schleichende Schwächung nicht meldepflichtig Wabenhygiene, kein Medikament zugelassen
Schwarzsucht (Chronische Paralyse) Virus CBPV haarlose, schwarz glänzende, zitternde Bienen, viel Totenfall nicht meldepflichtig Räuberei vermeiden, Waben nicht tauschen
Flügeldeformation Virus DWV, übertragen durch Varroa Jungbienen mit verkrüppelten Flügeln Varroose meldepflichtig (Handhabung je nach Land), Behandlungspflicht Varroa messen und behandeln
Tracheenmilbe Acarapis woodi asymmetrisch abgespreizte Flügel, krabbelnde Bienen Behandlungspflicht bei Befall (§ 14 BienSeuchV) Varroabehandlung mit Ameisensäure wirkt mit
Kleiner Beutenkäfer Aethina tumida Käfer und Larven in den Waben, gärender, auslaufender Honig meldepflichtig, in Deutschland nie nachgewiesen sofort melden, Probe sichern
Tropilaelaps Tropilaelaps spp. sehr flinke kleine Milben, lückige Brut, verkrüppelte Bienen meldepflichtig, in Deutschland nie nachgewiesen sofort melden, Probe sichern

Amerikanische Faulbrut: Symptome, Streichholzprobe und Ablauf nach dem Verdacht

Die Amerikanische Faulbrut (AFB), früher auch bösartige Faulbrut genannt, ist die gefährlichste Brutkrankheit und die einzige, gegen die in Deutschland seit Jahrzehnten flächendeckend amtlich vorgegangen wird. Erreger ist Paenibacillus larvae. Die Leitlinie des Bundes betont, dass das Bakterium „nicht allgemein verbreitet und kein Kommensale” ist: Ein Stand mit Sporen hat sie von irgendwoher eingetragen, meist über Räuberei, verfütterten Honig, gekaufte Völker oder gebrauchtes Material.

Was Sie sehen

Die Larve stirbt nach der Verdeckelung. Die Zelldeckel sinken ein, reißen oder werden durchlöchert und wirken dunkler. Die toten Larven fallen zusammen und verfärben sich milchkaffeebraun. Ältere tote Brut trocknet zu einem harten, dunklen Schorf ein, der an der unteren Zellwand festklebt, bei ausgebrüteten Waben an immer derselben Stelle jeder Zelle. Bei starkem Befall kommt ein fauliger Geruch dazu. Der Schorf ist das wichtigste Unterscheidungsmerkmal: Bei der Amerikanischen Faulbrut sitzt er fest, bei der Sauerbrut lose, so die Leitlinie.

Die Streichholzprobe

  1. Eine verdächtige, eingesunkene oder löchrige Zelle auswählen.
  2. Den Zelldeckel entfernen und ein Streichholz in die zersetzte Larve stechen.
  3. Kurz umrühren und das Streichholz langsam herausziehen.
  4. Zieht die breiige, kaffeebraune Masse Fäden, liegt nach der Leitlinie ein eindeutiger Seuchenverdacht vor, den Sie melden müssen.
  5. Das Streichholz in einer Tüte entsorgen, Handschuhe und Stockmeißel reinigen, bevor Sie ein anderes Volk öffnen.

Aussagekräftig ist nur ein positives Ergebnis. Frisch gestorbene Larven und eingetrockneter Schorf ziehen keine Fäden, auch wenn das Volk befallen ist.

Was nach dem Verdacht passiert

Das Wichtigste vorweg: Sie dürfen Faulbrut nicht selbst behandeln, und Antibiotika sind verboten. „Eine Behandlung mit Antibiotika ist nicht zulässig!“, heißt es in der Leitlinie. Sie überdecken die Symptome, verbreiten die Sporen weiter und hinterlassen Rückstände, die den Honig unverkäuflich machen.

  1. Melden. Rufen Sie das Veterinäramt Ihres Kreises an. Die Pflicht gilt für jeden Bienenhalter ab dem ersten Volk.
  2. Nichts verändern. Bis zur amtlichen Feststellung verbietet § 7 BienSeuchV, Völker, Bienen, Waben, Wachs, Honig, Futter, Beuten und Geräte vom Stand zu entfernen oder neue Völker aufzustellen. Ausgenommen ist nur Honig, der nicht zur Bienenfütterung bestimmt ist. Fluglöcher eng stellen, damit es keine Räuberei gibt.
  3. Untersuchung. Ein Amtstierarzt oder ein vom Amt beauftragter Bienensachverständiger (BSV) sieht die Völker an und nimmt Wabenproben. Bestätigt ist ein Ausbruch, wenn klinische Symptome und der Laborbefund zusammenkommen, so das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI).
  4. Sperre. Nach der Feststellung gelten die Maßnahmen des § 8: unter anderem kein Verbringen von Material, kein Honig aus dem Stand an Bienen verfüttern (Nr. 5), Waben, Wachs und gegebenenfalls Futter nach Anweisung entseuchen oder beseitigen (Nr. 9). Um den Stand legt das Amt nach § 10 einen Sperrbezirk von mindestens 1 km Radius, in dem nach § 11 alle Völker untersucht werden. Laufende Sperrbezirke finden Sie im Tierseucheninformationssystem TSIS des FLI.

Abtöten oder Kunstschwarm

Nach § 9 BienSeuchV ordnet die Behörde die Tötung kranker Völker an. Sie kann stattdessen das Kunstschwarmverfahren zulassen, wenn der Amtstierarzt erwartet, dass die Seuche damit getilgt wird, und sie kann es für verdächtige Völker anordnen. Die Länder sind dabei unterschiedlich vorgegangen. Der Praxisleitfaden des LAVES Celle stellte 2019 zusammen:

Land Kranke Völker (Stand 2019)
Nordrhein-Westfalen Die Verwaltungsvorschrift von 2016 gab dem Kunstschwarmverfahren grundsätzlich Vorrang vor der Tötung; sie galt bis Ende 2021
Niedersachsen Tötung, sofern die Völker nicht im offenen Kunstschwarmverfahren saniert werden
Brandenburg Kunstschwarmverfahren für kranke Völker nicht zugelassen

Welche Praxis heute in Ihrem Kreis gilt, entscheidet das Veterinäramt. Die Leitlinie zieht das offene Kunstschwarmverfahren, bei dem die Bienen am alten Standort in eine desinfizierte Beute mit Mittelwandstreifen kommen, dem Verfahren mit Kellerhaft vor. Die Bienen kommen nur in desinfizierte oder neue Beuten, die Waben der behandelten Völker werden verbrannt. Wie ein Kunstschwarm grundsätzlich gebildet wird, steht in unserem Beitrag zur Schwarmzeit. Als Tötungsmethode nennt die LWG in Bayern das Abschwefeln.

Desinfektion und Wachs

Unbebrütete Waben und Wachs gehen als „Seuchenwachs” gekennzeichnet an einen Wachsverarbeiter oder werden vernichtet; selbst entseuchen dürfen Sie Wachs nur mit Genehmigung und geeigneter Technik (Leitlinie, § 8 Abs. 2 BienSeuchV). Für Beuten ist Natronlauge das übliche Mittel. Als Beispiel: Die inzwischen ausgelaufene Verwaltungsvorschrift Nordrhein-Westfalens von 2016 sah vor:

  • Holzbeuten, Holzgeräte und Styropor: mindestens 5 Minuten mit heißer 5-prozentiger Natronlauge abbürsten,
  • Kunststoff, Hartplastik und Glas: mindestens 24 Stunden in unerhitzter 5-prozentiger Lauge,
  • andere chemische Desinfektionsmittel galten als nicht ausreichend wirksam.

Natronlauge ist stark ätzend, Schutzbrille und Handschuhe sind Pflicht. Was heute gilt, legt das Veterinäramt fest.

Nachuntersuchung und Aufhebung

Nach § 9 Abs. 2 BienSeuchV untersucht der Amtstierarzt alle Völker des Standes zweimal, frühestens zwei und spätestens neun Monate nach Tötung oder Behandlung, mit mindestens acht Wochen Abstand. Die zweite Untersuchung kann entfallen, wenn Futterproben negativ sind. Nach § 12 gilt die Seuche als erloschen, wenn die Völker getötet oder saniert sind, die Nachuntersuchung negativ war und die Desinfektion amtlich abgenommen ist.

Wie häufig ist Faulbrut in Deutschland?

Seltener als früher, aber nicht selten. Laut Tiergesundheitsjahresbericht des FLI wurden 2022 Ausbrüche auf 74 Bienenständen festgestellt, der niedrigste Wert seit Beginn der Datenreihe 1995. Zehn Jahre zuvor, 2012, waren es 268 Stände, der Durchschnitt der 25 Jahre bis 2022 lag bei 237. Das FLI nennt für 2022 rund 149.100 Imker mit knapp 990.000 Völkern. Wie schnell sich das ändern kann, zeigte 2014: Bis Ende August meldete der Infobrief des Fachzentrums Mayen 192 Neuausbrüche gegenüber 113 zum gleichen Zeitpunkt 2008. Ganz verschwunden ist die Seuche nie; der Tierseuchenbericht vom Dezember 2025 nennt als letzte Feststellung den November 2025.

Futterkranzprobe: Faulbrut erkennen, bevor man sie sieht

Ein Volk kann Sporen tragen, lange bevor die erste Larve stirbt. Die Futterkranzprobe macht das sichtbar: Futter aus dem Kranz direkt über dem Brutnest wird im Labor auf Sporen von Paenibacillus larvae untersucht. Das LAVES Celle hält sie für aussagekräftiger als die bloße Brutkontrolle, und Dr. Christoph Otten (Mayen) rät, sie vorbeugend ziehen zu lassen, weil sie eine Infektion früher erkennt.

So wird die Probe genommen

  • Menge: Der Praxisleitfaden des LAVES nennt zwei Esslöffel, etwa 10 g Futter je Volk aus brutnahen Waben, ohne Brut und Pollen, mit sauberem Löffel oder Einwegspatel je Volk.
  • Sammelprobe: Aus bis zu sechs Völkern eines Standes bildet das Fachzentrum Mayen eine Mischprobe von etwa 100 g in einem Urinbecher. Für das Monitoring hält das LAVES Sammelproben aus bis zu 12 Völkern mit mindestens 300 g für möglich; in Sperrbezirken höchstens 6 Völker je Probe.
  • Zeitpunkt: Laut LAVES Mitte oder Ende Juli bis Anfang September, nach der Haupttracht und vor der Auffütterung.
  • Dauer: Das Ergebnis liegt in Mayen nach 10 bis 14 Tagen vor, weil das Labor mehrere Bebrütungsschritte braucht.
  • Wer zieht: Für eine Seuchenfreiheitsbescheinigung muss ein BSV des Veterinäramts die Probe nehmen. In Sperrbezirken wird nur auf Anordnung oder in Absprache mit dem Amtstierarzt beprobt.

So lesen Sie das Ergebnis

Der Praxisleitfaden des LAVES ordnet die Befunde in drei Kategorien:

Kategorie Befund Bedeutung Was folgt
0 negativ keine Sporen nachgewiesen keine Maßnahmen nötig
I geringe Sporendichte mögliche Infektionsquelle in der Nähe Veterinäramt informieren; nach dessen Vorgabe Brutnest prüfen, Quelle suchen, Honig entnehmen, Brutwaben erneuern, Räuberei vermeiden
II hohe Sporendichte Verdacht auf Ausbruch sofort Veterinäramt, das die Maßnahmen anordnet

Positive Befunde gehen in Rheinland-Pfalz nicht nur an den Imker, sondern auch an das Veterinäramt. Nach Ottens Empfehlung folgt auf einen positiven Befund eine intensive Bauerneuerung oder das Kunstschwarmverfahren. Ein Befall ist keine Schande, betont Otten. Viele Kreisimkervereine organisieren Sammelbeprobungen; in weitgehend sporenfreien Gebieten hält das LAVES eine jährliche Beprobung von mindestens 10 Prozent der Imker mit wechselnden Teilnehmern für ausreichend. Wann Sie ein Gesundheitszeugnis nach § 5 BienSeuchV brauchen, etwa beim Verkauf und beim Wandern, steht im Beitrag Bienen anmelden.

Sauerbrut, Kalkbrut und Sackbrut: Brutkrankheiten ohne Meldepflicht

Sauerbrut

Die Europäische Faulbrut, von Imkern meist Sauerbrut genannt, geht auf Melissococcus plutonius zurück, oft zusammen mit Begleitbakterien. Die Larven sterben meist noch offen, verfärben sich gelblich bis braun, liegen verdreht in der Zelle und riechen säuerlich. Der Schorf lässt sich leicht aus der Zelle lösen, Fäden zieht die Masse nicht (LWG, Leitlinie). Die Sauerbrut ist in Deutschland nicht meldepflichtig, aber auch nicht harmlos: Die LWG nennt als Maßnahme das Kunstschwarmverfahren, sehr stark befallene Völker werden abgetötet. Weil die Unterscheidung von der Amerikanischen Faulbrut am Stand nicht immer sicher gelingt, lassen Sie bei jedem Zweifel eine Wabenprobe untersuchen und sprechen mit dem Veterinäramt.

Kalkbrut

Kalkbrut wird durch den Pilz Ascosphaera apis verursacht. Die Larven werden zu harten Mumien, zunächst weiß, später grauschwarz, die lose in den Zellen liegen und beim Schütteln der Wabe klappern; die LWG spricht deshalb auch von „Klapperbrut”. Die Bienen tragen die Mumien heraus, man findet sie vor dem Flugloch und auf der Bodenwindel.

Kalkbrut tritt vor allem im Frühjahr an kühlen, feuchten Standorten auf und heilt meist von selbst aus. Bewährt haben sich:

  • das Volk an einen wärmeren, trockeneren Platz umstellen (mehr dazu im Beitrag zum Bienenstand),
  • den Putztrieb fördern, laut LWG durch Besprühen mit Zuckerlösung 1:1,
  • die Königin austauschen, denn die Anfälligkeit kann laut LWG genetisch bedingt sein,
  • stark befallene Waben einschmelzen, in sehr schweren Fällen einen Kunstschwarm bilden.

Sackbrut

Das Sackbrutvirus tötet die Streckmade nach der Verdeckelung. Die Larve wird zu einem flüssigkeitsgefüllten Sack, den man mit einer Pinzette als Ganzes herausziehen kann; eingetrocknet sieht sie schiffchenförmig aus, daher die Namen Schiffchen- oder Hakenbrut. Der dunkelbraune Schorf ist lose. Die LWG rät, stark befallene Waben einzuschmelzen. Vorbeugend helfen gute Futterversorgung, ein niedriger Varroabefall und das Vereinigen nur gesunder Völker.

Nosemose, Ruhr und Maikrankheit: Wenn Kot und Krabbler am Flugloch auftauchen

Nosemose

Die Nosemose ist eine Darmkrankheit der erwachsenen Biene, ausgelöst durch einzellige Sporentierchen der Gattung Nosema, nämlich Nosema apis und die aus Asien eingeschleppte Nosema ceranae. Die LWG unterscheidet zwei Formen:

  • akut: hohe Verluste im Winter und in der Frühjahrsentwicklung, das Volk schrumpft unter eine lebensfähige Größe;
  • latent: verzögerte Entwicklung, stetiger Verlust an Flugbienen, schlechtere Pollenversorgung und geringe Honigleistung.

An der einzelnen Biene zeigt sie sich durch aufgedunsene Hinterleiber, Schwäche bis zur Flugunfähigkeit und braune bis gelbe Kotflecken an Flugbrett und Waben. „Nosemajahre” folgen laut LWG oft auf einen schlechten Spätsommer und einen Kälteeinbruch im Frühjahr, der die Bruttätigkeit stoppt. Sicher nachweisen lässt sich die Nosemose nur im Labor.

Gegen Nosemose sind in Deutschland keine Medikamente zugelassen, betont die LWG. Prävention heißt:

  • warmer, sonniger Standort,
  • ausreichend Pollen nach Trachtende, die Völker nie hungern lassen,
  • lange Weisellosigkeit vermeiden, Königinnen regelmäßig erneuern,
  • konsequente Wabenhygiene: verkotete und alte Waben einschmelzen, Mittelwände geben,
  • kranke Völker nicht mit gesunden vereinigen.

Die Sporen bleiben bei −23 °C etwa zwei Jahre infektiös. Wie gefährlich Nosema tatsächlich ist, wird diskutiert. Im Deutschen Bienenmonitoring (DeBiMo) fanden Genersch und Kollegen in über 1.200 Völkern an rund 120 Ständen keinen Zusammenhang zwischen Nosema-Befall und Winterverlusten, obwohl 14 bis 31 Prozent der Völker im Herbst befallen waren.

Ruhr und Amöbenruhr

Die Ruhr ist keine Infektion. Laut LWG ist sie stressbedingt und nicht ansteckend: ständige Störungen der Winterruhe, etwa durch Spechte oder schlagende Äste, und ungeeignetes Winterfutter füllen die Kotblase, bevor ein Reinigungsflug möglich ist. Typisch sind braune Kotflecken und dicke wässrige „Platscher” an Flugbrett und Waben. Waben mit breiten Kränzen aus melezitosereichem Waldhonig oder Heidehonig gehören deshalb vor dem Winter nicht in die Mitte des Wintersitzes. Die verkoteten Waben werden eingeschmolzen, die Beute gereinigt. Die seltenere Amöbenruhr verursacht ein Einzeller; die LWG beschreibt schwefelgelben Kot und empfiehlt dieselben Maßnahmen wie bei Nosema.

Maikrankheit

Die Maikrankheit ist eine Verstopfung aus Wassermangel, vor allem im Mai, wenn Ammenbienen viel Pollen verarbeiten. Die LWG beschreibt zitternde Bienen mit aufgetriebenem Hinterleib und gelben bis hellbraunen, krümeligen „Würstchen” am Flugloch. Abhilfe: Bienen mit Zuckerwasser 1:1 oder 1:2 besprühen, eine Tränke aufstellen oder einen Standort mit Wasser in der Nähe wählen.

Viren: Flügeldeformation und Schwarzsucht

Bienen tragen viele Viren, meist ohne Symptome. Zwei sind am Stand wichtig.

Flügeldeformationsvirus (DWV)

Das Flügeldeformationsvirus (Deformed Wing Virus) überträgt die Varroamilbe, wenn sie an der Puppe saugt. Die Biene schlüpft mit verkrüppelten Flügeln und verkürztem Hinterleib und stirbt bald. Schon einige solche Bienen bedeuten eine hohe Milbenlast. Das DeBiMo hat den Zusammenhang für Deutschland gemessen: Völker, die im Winter starben, hatten im Herbst im Mittel einen Varroabefall von etwa 15,1 Prozent, überlebende etwa 3,4 Prozent. Ein Befall mit DWV und mit dem Akuten Paralysevirus (ABPV) im Herbst hing signifikant mit Winterverlusten zusammen, ebenso eine alte Königin und ein schwaches Volk. Die Autoren empfehlen, die Varroabehandlung so auszulegen, dass der Befall im Herbst unter 5 Prozent liegt. Ein Mittel gegen Viren gibt es nicht; die Antwort ist eine konsequente Varroabehandlung.

Wie teuer Versäumnisse sind, zeigt die bundesweite Umfrage des Fachzentrums Mayen: Im Winter 2024/25 überlebten nur knapp 80 Prozent der eingewinterten Völker, merklich weniger als im langjährigen Mittel. Die meisten Verluste führt das Fachzentrum auf eine erhöhte Varroabelastung zurück.

Schwarzsucht oder Chronische Paralyse (CBPV)

Die Schwarzsucht wird durch das Chronische Bienenparalysevirus verursacht. Die LWG nennt als Zeichen Bienen, die durch Haarverlust schwarz glänzend aussehen, zitternde Bienen am Flugloch und auf den Waben, Orientierungslosigkeit und starken Totenfall. Vorbeugend wirken das Vermeiden von Räuberei und der Verzicht auf den Wabentausch zwischen Völkern. Die in Imkerkreisen verbreitete „Holländische Methode” ist nach LWG in ihrer Wirkung noch nicht belegt.

Tracheenmilbe, Kleiner Beutenkäfer und Tropilaelaps

Tracheenmilbe

Die Tracheenmilbe Acarapis woodi lebt in den Atemwegen der Biene und verursacht die Milbenseuche (Acariose). Ein Zeichen sind asymmetrisch abgespreizte Flügel, oft mit krabbelnden Bienen vor dem Flugloch. Die Bienenseuchen-Verordnung behandelt die Milbenseuche in einem eigenen Abschnitt: Nach § 14 hat der Besitzer eines befallenen Standes alle Völker zu behandeln, die Behörde kann eine flächendeckende Behandlung anordnen. Die LWG nennt die wirksame Varroabehandlung, etwa mit Ameisensäure und Thymol, als indirekten Schutz und rät, auf Steighilfen vor dem Flugloch zu verzichten.

Kleiner Beutenkäfer

Aethina tumida stammt aus Afrika südlich der Sahara. Der Käfer ist etwa 5 bis 7 mm lang und braun bis schwarz, seine Larven fressen Brut, Pollen und Wachs und bringen den Honig zum Gären, sodass er aus den Waben läuft. In der EU ist er seit 2014 in Kalabrien in Süditalien etabliert. In Deutschland wurde er nie nachgewiesen: Der Tierseuchenbericht des FLI vom Dezember 2025 führt ihn unter den Seuchen, die hier noch nie aufgetreten sind.

Vorgeschrieben ist trotzdem schon jetzt etwas: Nach § 16 BienSeuchV müssen Honig, Waben, Wachs und Futter so aufbewahrt und leere Beuten so gesichert werden, dass der Käfer nicht herankommt. Die LWG rät zu starken Völkern, zügigem Schleudern, keinen herumliegenden Waben oder Entdeckelungswachs und zur Lagerung von Waben unter 10 °C. Wird der Befall amtlich festgestellt, untersucht die Behörde nach § 18 Abs. 3 alle Völker in mindestens 3 km Umkreis.

Tropilaelaps

Die Tropilaelaps-Milben stammen aus Asien und vermehren sich wie die Varroa in der verdeckelten Brut, sind aber kleiner und laufen sehr schnell über die Waben. Sie verursachen lückige Brut, tote Puppen und verkrüppelte Bienen. Auch sie sind in Deutschland noch nie aufgetreten. Die §§ 22 bis 25 BienSeuchV regeln Sperre, einen Sperrbezirk von mindestens 1 km und die Aufhebung.

Fremder Käfer, unbekannte Milbe?

Lassen Sie das Tier nicht laufen. Die LWG empfiehlt, verdächtige Käfer oder Larven in einem dicht verschlossenen Gefäß zu sammeln und 24 Stunden im Gefrierschrank abzutöten, bevor Sie sie übergeben. Schließen Sie die Beute, verändern Sie nichts am Stand und melden Sie den Fund sofort dem Veterinäramt.

Vergiftung oder Krankheit? Bienenschäden richtig melden

Zitternde Bienen und Totenfall vor dem Flugloch können auch auf eine Vergiftung durch Pflanzenschutzmittel zurückgehen. Die LWG nennt als Unterscheidungsmerkmal: Bei einer Vergiftung sind fast alle Völker eines Standes gleichzeitig betroffen, die stärksten oft zuerst, und häufig trifft es vor allem die Pollensammlerinnen.

Die zentrale Stelle in Deutschland ist die Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen des Julius Kühn-Instituts (JKI) in Braunschweig. Ihr Merkblatt beschreibt den Ablauf:

  1. Den zuständigen Pflanzenschutzdienst und einen Vertreter der Imkerschaft informieren. Völker nicht verändern, tote Bienen nicht wegräumen.
  2. Innerhalb von etwa 24 Stunden in deren Anwesenheit Proben nehmen: möglichst 1000 tote Bienen (etwa 100 g), ohne Schimmel, Erde oder Gras, und etwa 100 g Pflanzenmaterial der verdächtigen Kultur.
  3. Bienen in luftdurchlässigem Karton, Pflanzen in Gefrierbeuteln getrennt verpacken, Einweghandschuhe zwischen den Proben wechseln.
  4. Bis zu 3 Tage im Kühlschrank lagern, ab dem vierten Tag einfrieren.
  5. Mit dem ausgefüllten Antragsformular von bienenuntersuchung.julius-kuehn.de an das JKI, Institut für Bienenschutz, Messeweg 11-12, 38104 Braunschweig schicken.
  6. Tote Bienen, Beuten, Kultur und frische Fahrspuren fotografieren und eine Lageskizze anfertigen.

Der Pflanzenschutzdienst kann zusätzlich Spritzaufzeichnungen prüfen.

Welche Bienenkrankheiten sind in Deutschland meldepflichtig?

Neu seit März 2026: die Tierseuchenmeldeverordnung

Bis März 2026 unterschied das deutsche Recht zwischen anzeigepflichtigen Tierseuchen und meldepflichtigen Tierkrankheiten. Für Bienen waren die Amerikanische Faulbrut, der Kleine Beutenkäfer und die Tropilaelaps-Milbe anzeigepflichtig. Die Verordnung zur Neuregelung des Tierseuchenmelderechts vom 10. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 61) hat beide alten Verordnungen aufgehoben und in ihrem Artikel 1 die Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV) erlassen, in Kraft seit dem 11. März 2026. Wie im EU-Tiergesundheitsrecht gibt es nun auch national „nur noch meldepflichtige Seuchen”, schreibt die Bundestierärztekammer. Die Bienenseuchen-Verordnung selbst wurde dabei nicht geändert: Anzeige der Bienenhaltung, Sperrmaßnahmen und Behandlungspflichten gelten weiter wie bisher.

Für Bienen sind damit vier Seuchen meldepflichtig:

Seuche Erreger Bisher Seit 11. März 2026
Amerikanische Faulbrut Paenibacillus larvae anzeigepflichtig meldepflichtig bei Verdacht oder Nachweis (Anlage 1)
Kleiner Beutenkäfer Aethina tumida anzeigepflichtig meldepflichtig bei Verdacht oder Nachweis (Anlage 1)
Tropilaelaps Tropilaelaps spp. anzeigepflichtig meldepflichtig bei Verdacht oder Nachweis (Anlage 1)
Varroose Varroa spp. weder anzeige- noch meldepflichtig, Behandlungspflicht nach § 15 BienSeuchV meldepflichtig bei Verdacht oder Nachweis (Anlage 2), Umsetzung je nach Land
Sauerbrut, Kalkbrut, Sackbrut, Nosemose, Viren nicht meldepflichtig nicht meldepflichtig

Für Imker gilt bei allen vier dieselbe Pflicht nach § 3 TierSeuchMeldV. Der Unterschied zwischen Anlage 1 und 2 betrifft die Behörden: Bestätigte Fälle der Anlage 1 melden sie unverzüglich an das Bundeslandwirtschaftsministerium, solche der Anlage 2 bis zum ersten Arbeitstag der Folgewoche. Die Pflicht gilt nach LAVES für Hobby-, Nebenerwerbs- und Berufsimker gleichermaßen, unabhängig von der Völkerzahl. Gemeldet wird beim Veterinäramt, ohne vorgeschriebenes Formular, mit Name der Seuche, Datum, Tierart, Zahl der Völker, Standort, Verdachtsgründen und Ihren Kontaktdaten. Wer nicht, falsch, unvollständig oder zu spät meldet, begeht nach § 13 eine Ordnungswidrigkeit.

Und die Varroa?

Dass die Varroose jetzt auf der Liste steht, setzt EU-Recht um und hat mit keiner neuen Gefahr zu tun. Eine Ausnahme für die Varroa enthält die Verordnung nicht. Für Niedersachsen hält das Landwirtschaftsministerium eine Meldung durch die Imker laut LAVES aber für entbehrlich: Die Milbe ist flächendeckend verbreitet, seuchenfrei wird Deutschland absehbar nicht, jedes Volk gilt als befallen, und die Veterinärämter kennen die Bestände bereits über die Anzeige nach § 1a BienSeuchV. Das Fachzentrum Mayen weist darauf hin, dass die Länder die Varroa-Meldung unterschiedlich umsetzen. Fragen Sie Ihr Veterinäramt, ob und wie Sie den Befall melden sollen. Unverändert bleibt die jährliche Behandlungspflicht nach § 15 BienSeuchV.

Die Rolle der Bienensachverständigen

Die Veterinärämter arbeiten mit amtlich bestellten Bienensachverständigen (BSV), erfahrenen Imkern mit besonderer Schulung. Sie unterstützen den Amtstierarzt bei Untersuchungen, Probennahmen, Behandlungen und bei der Überwachung von Reinigung und Desinfektion. Die Kreise führen Listen ihrer BSV. Beratung ohne amtlichen Anlass bieten außerdem die Bieneninstitute der Länder, etwa Celle, Mayen, Veitshöchheim, Hohenheim, Kirchhain und Hohen Neuendorf, und die Gesundheitswarte der Imkervereine.

Entschädigung durch die Tierseuchenkasse

Werden Völker auf Anordnung getötet oder im Kunstschwarmverfahren saniert, zahlen die Tierseuchenkassen der Länder in der Regel eine Entschädigung. Die Leitlinie stellt klar, dass nur entschädigt wird, wenn die Behörde die Maßnahme vorher angeordnet hat. Das LAVES weist darauf hin, dass sich die Leistung nach der vorher gemeldeten Völkerzahl richtet. In Niedersachsen zahlt die Tierseuchenkasse laut Landkreis Lüneburg unter besonderen Voraussetzungen bis zu 150 Euro je Volk, auch ohne Beitragspflicht für Bienen. In Bayern verweist die LWG für Entschädigungen auf die Bayerische Tierseuchenkasse. Wo Sie Ihre Völker bei der Tierseuchenkasse melden müssen, unterscheidet sich von Land zu Land.

Vorbeugen: Betriebshygiene am Bienenstand

Die meisten Brut- und Altbienenkrankheiten treffen geschwächte Völker. Vorbeugung ist deshalb vor allem gute Betriebsweise.

Die Hygieneregeln

  1. Kein fremder Honig ins Volk. Gekaufter oder fremder Honig kann Faulbrutsporen enthalten, die jahrzehntelang infektiös bleiben.
  2. Völker nur mit Gesundheitszeugnis kaufen und Schwärme unbekannter Herkunft getrennt aufstellen.
  3. Keine Waben zwischen Völkern tauschen, ohne beide Brutnester geprüft zu haben, und keine Waben aus Völkern verwenden, die aus unbekannter Ursache eingegangen sind.
  4. Räuberei vermeiden: Fluglöcher bei Trachtlücken eng, keine offenen Waben oder Honigreste am Stand.
  5. Leere Beuten bienendicht verschließen, wie § 6 BienSeuchV vorschreibt.
  6. Werkzeug reinigen zwischen verdächtigen Völkern und zwischen Ständen.
  7. Waben erneuern: jedes Jahr einen Teil der dunklen Brutwaben einschmelzen und durch Mittelwände ersetzen.
  8. Völker nicht zu dicht aufstellen: Eine hohe Völkerdichte fördert Verflug und Räuberei und damit die Verbreitung von Sporen und Milben.

Der Kontrollkalender

Zeitraum Worauf achten
Februar, März Reinigungsflug: Kotflecken (Ruhr, Nosema), Totenfall, Futtervorrat
April, Mai Kalkbrut, Sauerbrut, Sackbrut, Brutbild; Maikrankheit bei Trockenheit
Mai bis Juli Schwarzsucht, vollständige Brutkontrolle vor dem Aufsetzen des Honigraums
Mitte Juli bis Anfang September Futterkranzprobe, Varroabefall, verkrüppelte Flügel
September, Oktober schwache Völker nach Brutkontrolle vereinigen oder auflösen

Sehen Sie bei jeder Durchsicht im Frühjahr und Sommer mindestens eine verdeckelte Brutwabe gegen das Licht an. Die übrigen Arbeiten im Jahreslauf stehen im Imkerkalender.

Häufige Fragen

Welche Bienenkrankheiten sind in Deutschland meldepflichtig?

Seit dem 11. März 2026 gilt die Tierseuchenmeldeverordnung, die nur noch meldepflichtige Seuchen kennt. Für Bienen sind das die Amerikanische Faulbrut, der Kleine Beutenkäfer, die Tropilaelaps-Milbe und neu die Varroose. Laut Verordnung sind bei allen vier schon Verdacht oder Nachweis unverzüglich dem Veterinäramt zu melden. Die Varroa-Meldung setzen die Länder unterschiedlich um; Niedersachsen hält Meldungen der Imker für entbehrlich.

Wie mache ich die Streichholzprobe bei Faulbrutverdacht?

Öffnen Sie eine eingesunkene oder durchlöcherte Zelle, stechen Sie ein Streichholz in die zersetzte Larve, rühren Sie kurz um und ziehen Sie es langsam heraus. Zieht die kaffeebraune Masse Fäden, besteht nach der Leitlinie des Bundes ein eindeutiger Verdacht auf Amerikanische Faulbrut, den Sie melden müssen. Ein negatives Ergebnis schließt die Seuche nicht aus, denn frische und vertrocknete Larven ziehen keine Fäden.

Was ist eine Futterkranzprobe und was kostet sie?

Bei der Futterkranzprobe wird Futter aus dem Bereich direkt über dem Brutnest im Labor auf Sporen von Paenibacillus larvae untersucht. Sie zeigt eine Infektion oft, bevor Symptome sichtbar sind. Aus bis zu sechs Völkern eines Standes entsteht eine Sammelprobe von etwa 100 g. Die Kosten legt das jeweilige Labor oder Bieneninstitut fest; für eine amtliche Seuchenfreiheitsbescheinigung muss ein Bienensachverständiger des Veterinäramts die Probe ziehen.

Darf ich Faulbrut selbst behandeln?

Nein. Bei Verdacht dürfen Sie am Stand nichts verändern, bis das Veterinäramt entschieden hat, und keine Medikamente einsetzen. Antibiotika sind nach der Leitlinie zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut ausdrücklich unzulässig: Sie unterdrücken nur die Symptome, wirken nicht auf die Sporen und hinterlassen Rückstände im Honig. Abtöten oder Kunstschwarmverfahren ordnet ausschließlich die Behörde an.

Bekomme ich eine Entschädigung, wenn meine Völker wegen Faulbrut getötet werden?

In der Regel ja, aber nur, wenn die Tötung oder das Kunstschwarmverfahren behördlich angeordnet wurde. Zuständig sind die Tierseuchenkassen der Länder, Einzelheiten regelt Landesrecht. Die Höhe richtet sich nach der Zahl der Völker, die Sie vorher gemeldet haben. In Niedersachsen zahlt die Tierseuchenkasse unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 150 Euro je Volk.

Ist Sauerbrut meldepflichtig?

Nein. Die Europäische Faulbrut, die Imker Sauerbrut nennen, steht nicht in der Tierseuchenmeldeverordnung. Sie sieht der Amerikanischen Faulbrut aber ähnlich: Bei der Sauerbrut zieht die Masse keine Fäden, und der Schorf lässt sich leicht aus der Zelle lösen. Im Zweifel melden Sie den Verdacht trotzdem und lassen eine Wabenprobe untersuchen, denn nur das Labor unterscheidet sicher.

Woran erkenne ich, ob meine Bienen vergiftet wurden?

Typisch für eine Vergiftung ist, dass fast alle Völker eines Standes gleichzeitig betroffen sind, die stärksten oft zuerst. Vor den Fluglöchern liegen viele tote oder krampfende Bienen, oft vor allem Pollensammlerinnen. Informieren Sie den Pflanzenschutzdienst, sammeln Sie möglichst 1000 tote Bienen und 100 g Pflanzenmaterial und schicken Sie beides an die Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen des JKI in Braunschweig.

Mit welchen Medikamenten behandelt man Nosema?

Mit keinem. Gegen Nosemose ist in Deutschland kein Tierarzneimittel zugelassen, darauf weist die LWG Veitshöchheim ausdrücklich hin. Leicht befallene Völker erholen sich oft von selbst. Vorbeugend wirken ein warmer, sonniger Standort, gute Pollenversorgung, junge Königinnen und regelmäßige Wabenerneuerung. Stark verkotete und alte Waben schmelzen Sie ein, kranke Völker vereinigen Sie nicht mit gesunden.

Quellen

  1. Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV), Gesamttext, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. Verordnung über die Meldung von Seuchen bei Tieren (Tierseuchenmeldeverordnung, TierSeuchMeldV) vom 10. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 61), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. Die Tierseuchenmeldeverordnung: eine gesetzliche Neuregelung, die auch die Imkerei insgesamt betrifft, LAVES Institut für Bienenkunde Celle
  4. Neue Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV), Deutsches Tierärzteblatt 4/2026, Bundestierärztekammer
  5. Leitlinie zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen in Deutschland (Stand Januar 2013), Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, bereitgestellt vom Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst Bremen
  6. Praxisleitfaden zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut (Boecking und Aumeier, Dezember 2019), LAVES Institut für Bienenkunde Celle
  7. Empfehlungen für die Untersuchung von Futterproben auf Paenibacillus-larvae-Sporen (von der Ohe, 2012), LAVES Institut für Bienenkunde Celle
  8. Probenahme Futterkranz: Informationen zur Einsendung (Stand 04.06.2025), DLR Westerwald-Osteifel, Fachzentrum Bienen und Imkerei Mayen
  9. Infobrief Bienen@Imkerei 23/2014: Amerikanische Faulbrut, Seuchenausbrüche nehmen wieder zu, DLR Westerwald-Osteifel, Fachzentrum Bienen und Imkerei Mayen
  10. Verwaltungsvorschriften zur Bienenseuchen-Verordnung, Runderlass vom 25.10.2016 (MBl. NRW. 2016 S. 734), inzwischen außer Kraft, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, recht.nrw.de
  11. Bienenkrankheiten: Überblick, Schulungsunterlage für Fachwarte und Bienensachverständige (Stand November 2022), Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Institut für Bienenkunde und Imkerei Veitshöchheim
  12. Nosematose, Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Fachzentrum Bienen
  13. Seuchenbekämpfung bei der Amerikanischen Faulbrut, Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Fachzentrum Bienen
  14. Infobrief Bienen@Imkerei 18/2026: Varroabehandlung, DLR Westerwald-Osteifel, Fachzentrum Bienen und Imkerei Mayen
  15. Tiergesundheitsjahresbericht 2022, Friedrich-Loeffler-Institut, OpenAgrar
  16. Tierseuchenbericht Nr. 12/2025 (1. bis 31. Dezember 2025), Friedrich-Loeffler-Institut, Tierseuchennachrichten
  17. Das Deutsche Bienen-Monitoring-Projekt: eine Langzeitstudie zur Untersuchung periodisch auftretender hoher Winterverluste (Genersch et al., Apidologie 2010, deutsche Übersetzung), Umweltbundesamt
  18. Infobrief Bienen@Imkerei 29/2025: Jahresrückblick, DLR Westerwald-Osteifel, Fachzentrum Bienen und Imkerei Mayen
  19. Merkblatt zur Untersuchung von Bienenschäden (2020), Julius Kühn-Institut, Institut für Bienenschutz, Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen
  20. Merkblatt Bienenhaltung, Landkreis Lüneburg, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung